2 Sicherheit
2.4
Betreiberpflichten
2.4.1
EG-Konformitätserklärung und Einbauerklärung
Das Robotersystem gilt im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie als unvollständige Maschine.
Das Robotersystem darf nur unter den folgenden Voraussetzungen in Betrieb genommen
werden:
Am Robotersystem wurden alle Sicherheitsfunktionen und Schutzeinrichtungen ergänzt, die
−
für eine vollständige Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie notwendig sind.
oder
Das Robotersystem ist in eine Anlage integriert.
oder
Das Robotersystem bildet mit anderen Maschinen eine Anlage.
−
Diese Anlage oder Maschine muss den Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie entspre-
chen. Es muss eine CE-Konformitätserklärung vorliegen. Hierfür trägt der Betreiber die allei-
nige Verantwortung.
Konformitätserklärung
Der Betreiber muss eine Konformitätserklärung gemäß der EG-Maschinenrichtlinie für die gesamte
Maschine erstellen, welche die Grundlage für eine entsprechende CE-Kennzeichnung darstellt.
Einbauerklärung
Das Robotersystem als unvollständige Maschine wird mit einer Einbauerklärung nach Anhang II B der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgeliefert.
Mit der Einbauerklärung wird erklärt, dass die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine solange
unzulässig bleibt, bis die unvollständige Maschine in eine Maschine eingebaut, oder mit anderen Teilen
zu einer Maschine zusammengebaut wurde, diese den Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie ent-
spricht und die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II A vorliegt.
Hierzu zählt insbesondere, dass gemäß der vom Betreiber durchgeführten Risikobeurteilung entspre-
chende Schutzmaßnahmen ergriffen werden und diese zu verifizieren und validieren sind. Das Robo-
tersystem bietet hierzu einen definierten Umfang an Sicherheitsfunktionen an. NOT-HALT und Sicher-
heitshalt E/As sind gemäß EN ISO 10218-1 vorbereitet.
Die korrekte Funktion von externen Schutzeinrichtungen ist vom Betreiber sicherzustellen.
2.4.2
Risikobeurteilung durch den Betreiber
GEFAHR!
Durch Anbauteile, Werkstücke oder das Kombinieren des Robotersystems mit anderen Maschi-
nen können sich Gefahren erhöhen oder neue Gefahren geschaffen werden.
Zur Gewährleistung der Sicherheit muss das Robotersystems HORST gemäß den Richtlinien
der Normen DIN EN ISO 12100 und DIN EN ISO 10218-2 installiert werden.
Führen Sie nach der Montage des Robotersystems oder der Integration in eine Anlage eine
Risikobeurteilung für das gesamte System durch.
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