2.3 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gilt eine Verwendung, die nicht in Abschnitt 2.2 beschrieben
ist, oder die darüber hinausgeht.
2.3.1
Vorhersehbare Fehlanwendung
Das Robotersystem ist nicht für gefährliche Anwendungen vorgesehen. Jede Nutzung oder Anwendung,
die von der bestimmungsgemäßen Verwendung abweicht, wird als unzulässige Fehlanwendung erachtet.
Bei vorhersehbarer Fehlanwendung bzw. unsachgemäßer Handhabung des Robotersystems
erlischt die Einbauerklärung des Herstellers und damit automatisch die Betriebserlaubnis.
Beispiele für vorhersehbare Fehlanwendungen sind:
Schneid- und Schweißbearbeitung von Werkstücken,
Beschichtungs- / Lackiertätigkeiten,
Nutzung im Kontakt mit Flüssigkeiten jeglicher Art (bis auf dafür vorgesehene Schmierstoffe),
Nutzung in potenziell explosionsgefährdeten Umgebungen,
Nutzung in medizinischen und lebenskritischen Anwendungen,
Nutzung vor Durchführung einer Risikobewertung der gesamten Anwendung,
Nutzung bei Anwendungen, in denen die Reaktionszeiten der Sicherheitsfunktionen unzu-
reichend sind,
Nutzung als Steighilfe,
Betrieb außerhalb der zulässigen Betriebsparameter,
Nutzung des Robotersystems durch Personal ohne entsprechende Einweisung, Ausbildung o-
der Autorisierung,
Betrieb des Robotersystems außerhalb der vorgeschriebenen, technischen Grenzen,
Verwendung von nicht durch den Hersteller freigegebenen Komponenten,
Reparaturen an Komponenten durch nicht autorisiertes Personal,
Manipulation an Leistungseinstellungen,
Anbau von Zubehör und Anbauteilen, welche nicht ausdrücklich vom Hersteller zur Verwen-
dung freigegeben sind,
Entfernung oder Manipulation von Schutzeinrichtungen, z. B. Abdeckungen oder Geschwindig-
keitsbeschränkungen,
Verwendung von ungeeigneten Hilfsmitteln, z. B. Werkzeuge oder Hebezeuge
Betrieb des Robotersystems mit Mängeln
Durchführung von Instandhaltungstätigkeiten, ohne das Robotersystem vorschriftsgemäß still
zu setzen.
Diese Fehlanwendungen durch Bedienpersonal oder Dritte sind strikt verboten:
Die Tragfähigkeit des Roboters darf nicht überschritten werden.
Sensoren dürfen nicht abgedeckt, überklebt oder anderweitig außer Funktion gesetzt werden.
Die Konfiguration von Sensoren darf auf keinen Fall verändert werden.
Der Zustimmtaster sowie sonstige Betätigungselemente dürfen nicht überbrückt bzw. ander-
weitig manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden.
Es darf nur in Betriebsart gearbeitet werden, welche in der jeweiligen Situation angemessen ist.
Der Roboter darf nur innerhalb geeigneter Schutzeinrichtungen (z. B. trennende Schutzeinrich-
tung, Lichtgitter oder Sicherheits-Laserscanner) verwendet werden.
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2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung