2.3
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gilt eine Verwendung, die nicht in Kapitel 2.2 be-
schrieben ist, oder die darüber hinausgeht.
2.3.1
Vorhersehbare Fehlanwendung
Das Robotersystem ist nicht für gefährliche Anwendungen vorgesehen. Jede Nutzung oder An-
wendung, die von der bestimmungsgemäßen Verwendung abweicht, wird als unzulässige Fehl-
anwendung erachtet.
Bei vorhersehbarer Fehlanwendung bzw. unsachgemäßer Handhabung des Roboter-
systems erlischt die Einbauerklärung des Herstellers und damit automatisch die Be-
triebserlaubnis.
Beispiele für vorhersehbare Fehlanwendungen sind:
−
Schneid- und Schweißbearbeitung von Werkstücken,
−
Beschichtungs- / Lackiertätigkeiten,
−
Nutzung im Kontakt mit Flüssigkeiten jeglicher Art (bis auf dafür vorgesehene Schmier-
stoffe),
−
Nutzung in potentiell explosionsgefährdeten Umgebungen,
−
Nutzung in medizinischen und lebenskritischen Anwendungen,
−
Nutzung vor Durchführung einer Risikobewertung der gesamten Anwendung,
−
Nutzung bei Anwendungen, in denen die Reaktionszeiten der Sicherheitsfunktionen unzu-
reichend sind,
−
Nutzung als Steighilfe,
−
Betrieb außerhalb der zulässigen Betriebsparameter,
−
Nutzung des Robotersystems durch Personal ohne entsprechende Einweisung, Ausbil-
dung oder Autorisierung.
−
Betrieb des Robotersystems außerhalb der vorgeschriebenen, technischen Grenzen,
−
Verwendung von nicht durch den Hersteller freigegebenen Komponenten,
−
Reparaturen an Komponenten durch nicht autorisiertes Personal,
−
Manipulation an Leistungseinstellungen,
−
Anbau von Zubehör und Anbauteilen, welche nicht ausdrücklich vom Hersteller zur Ver-
wendung freigegeben sind,
−
Entfernung oder Manipulation von Schutzeinrichtungen, z. B. Abdeckungen oder Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen,
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Fru01_BA_HORST-Robotersystem_V1-2_DE_20200302 / Version 1.2 /02.03.2020
2 Sicherheit