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Vpn - Virtuelles Privates Netz - Avaya Integral Enterprise Betriebshandbuch

Leistungsmerkmal-beschreibung
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VPN - Virtuelles Privates Netz

Im virtuellen privaten Netz (VPN) sind die beteiligten Anlagen nicht über permanente physikalische Verbin-
dungen miteinander verbunden sondern über logische Verknüpfungen. Diese logischen Verknüpfungen
sind in den VPN-Anlagen gespeichert. Mit ihrer Hilfe werden im Bedarfsfall die physikalischen Verbin-
dungen für den Dienst Telefonie (VPN-Verbindungen) über Wählleitungen des öffentlichen Netzes aufge-
baut.
Voraussetzung zur Nutzung dieses Merkmals ist,
• dass in allen im VPN eingebundenen Anlagen eine Software ab A26 installiert ist
• und dass digitale Amtsleitungen (gehend und kommend) vorhanden sind, da VPN-Verbindungen
über digitale Wählverbindungen hergestellt werden.
Besondere Voraussetzungen bei Nutzung im Bereich der DBP TELEKOM
Die VPN-Verbindungen werden über Wählverbindungen des öffentlichen Netzes hergestellt. In bestimm-
ten Fällen, z.B. bei Amts-Einwahl in eine VPN-Anlage mit nachfolgender VPN-Verbindung, führt dies zu
einer Leitungsvermittlung, da zwei Leitungen der DBP TELEKOM zusammengeschaltet werden.
Die DBP TELEKOM, die das Monopol der Leitungsvermittlung besitzt, gestattet dies nur, wenn der Betrei-
ber der VPN-Ziel-Anlage die gleiche juristische Person ist, wie der Betreiber der VPN-Anlage, in der die
Zusammenschaltung erfolgt. Eine Leitungsvermittlung zu Kommunikations-Einrichtungen anderer juristi-
scher Personen ist verboten und gemäß § 15 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen strafbar.
Darüber hinaus gestattet es die DBP TELEKOM grundsätzlich nicht (aus übertragungstechnischen Grün-
den), analoge Amtsleitungen zusammenzuschalten.
Berechtigte AOs
Eine VPN-Verbindung kann aufgebaut werden von:
• analogen Teilnehmern (MFV/NS)
• digitalem Teilnehmer/Platz
• digitalen Amts-Leitungen (BA/Pr-Amt)
• analogen Amts-Leitungen (DUe, nicht AUe)
• Festverbindungen Gruppe 2 (VLN)
Verbindungsaufbau
1. Internverkehr:
Der Verbindungsaufbau zum gewünschten Teilnehmer erfolgt im geschlossenen Rufnummernplan
durch Wahl der Teilnehmer-Rufnummer, oder im verdeckten, eindeutigen Rufnummernplan durch
Wahl der AKZ plus Teilnehmer-Rufnummer.
Der digitale Teilnehmer erhält in seinem Display als Information über die VPN-Verbindung die ins Amt
gewählte Rufnummer. Voraussetzung ist, dass die Verbindung direkt aufgebaut wurde und nicht über
Rufumleitung. Der analoge Teilnehmer kann nicht informiert werden.
LMB Integral Enterprise
Netze
183
Februar 2008

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