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Vpn - Virtuelles Privates Netz; Berechtigte Aos; Verbindungsaufbau - Avaya Integral Enterprise Edition 7 Benutzerhandbuch

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VPN - Virtuelles Privates Netz

Im virtuellen privaten Netz (VPN) sind die beteiligten Anlagen nicht über permanente physikalische Verbin-
dungen miteinander verbunden sondern über logische Verknüpfungen. Diese logischen Verknüpfungen
sind in den VPN-Anlagen gespeichert. Mit ihrer Hilfe werden im Bedarfsfall die physikalischen Verbindun-
gen für den Dienst Telefonie (VPN-Verbindungen) über Wählleitungen des öffentlichen Netzes aufgebaut.
Voraussetzung zur Nutzung dieses Merkmals ist,
• dass in allen im VPN eingebundenen Anlagen eine Software ab A26 installiert ist
• und dass digitale Amtsleitungen (gehend und kommend) vorhanden sind, da VPN-Verbindungen
über digitale Wählverbindungen hergestellt werden.
Besondere Voraussetzungen bei Nutzung im Bereich der DBP TELEKOM
Die VPN-Verbindungen werden über Wählverbindungen des öffentlichen Netzes hergestellt. In bestimm-
ten Fällen, z.B. bei Amts-Einwahl in eine VPN-Anlage mit nachfolgender VPN-Verbindung, führt dies zu
einer Leitungsvermittlung, da zwei Leitungen der DBP TELEKOM zusammengeschaltet werden.
Die DBP TELEKOM, die das Monopol der Leitungsvermittlung besitzt, gestattet dies nur, wenn der Betrei-
ber der VPN-Ziel-Anlage die gleiche juristische Person ist, wie der Betreiber der VPN-Anlage, in der die
Zusammenschaltung erfolgt. Eine Leitungsvermittlung zu Kommunikations-Einrichtungen anderer juristi-
scher Personen ist verboten und gemäß § 15 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen strafbar.
Darüber hinaus gestattet es die DBP TELEKOM grundsätzlich nicht (aus übertragungstechnischen Grün-
den), analoge Amtsleitungen zusammenzuschalten.

Berechtigte AOs

Eine VPN-Verbindung kann aufgebaut werden von:
• analogen Teilnehmern (MFV/NS)
• digitalem Teilnehmer/Platz
• digitalen Amts-Leitungen (BA/Pr-Amt)
• analogen Amts-Leitungen (DUe, nicht AUe)
• Festverbindungen Gruppe 2 (VLN)

Verbindungsaufbau

1. Internverkehr:
Der Verbindungsaufbau zum gewünschten Teilnehmer erfolgt im geschlossenen Rufnummernplan
durch Wahl der Teilnehmer-Rufnummer, oder im verdeckten, eindeutigen Rufnummernplan durch
Wahl der AKZ plus Teilnehmer-Rufnummer.
Der digitale Teilnehmer erhält in seinem Display als Information über die VPN-Verbindung die ins Amt
gewählte Rufnummer. Voraussetzung ist, dass die Verbindung direkt aufgebaut wurde und nicht über
Rufumleitung. Der analoge Teilnehmer kann nicht informiert werden.
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LMB IEE7
01/2011

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