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Antriebsreglergeneration - Stober SD6 Handbuch

Antriebsregler
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Kommunikation
Handbuch SD6
14.4.10 Geschäftsbedingungen für die Wartung der 
6. STÖBER Antriebsreglergeneration
Stand 06/2013
1. Geltungsbereich
1.1. In allen Vertragsbeziehungen, in denen STÖBER
ANTRIEBSTECHNIK GmbH & Co. KG (nachfolgend "Lieferant"
genannt) für andere Unternehmen, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
(nachfolgend "Kunde" genannt) Wartungsleistungen hinsichtlich des
Antriebsreglers SD6 erbringt, gelten ausschließlich die vorliegenden
Wartungsbedingungen. Entgegenstehende sowie ergänzende
Bedingungen des Kunden werden – außer im Falle der vorherigen,
schriftlichen Zustimmung von Stöber Antriebstechnik – nicht
Vertragsinhalt, selbst wenn der Lieferant einen Vertrag durchführen
bzw. eine Leistung erbringen sollte, ohne solchen Bedingungen
ausdrücklich zu widersprechen.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen erstrecken sich auf die von dem
Lieferanten angebotenen Wartungsleistungen für die Antriebsregler
SD6, wie die Überlassung von standardisierten Software-Updates,
die Fernwartung der Antriebsregler durch Remote-Zugriff, den
telefonischen Support und Wartungsleistungen vor Ort.
1.3. Ergänzend gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen des
Lieferanten entsprechend, wobei diese Wartungsbedingungen bei
Widersprüchen vorrangig sind.
2. Vertragsschluss, Schriftform, Leistungszeit
2.1. Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich, sofern
sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet wurden.
Bestellungen des Kunden können formlos per E-Mail, Fax oder
Telefon erfolgen. Der Lieferant kann die Bestellungen vom Kunden
innerhalb von 2 Wochen annehmen. Im Zweifel ist der Inhalt der
ID 442425.04
Auftragsbestätigung des Lieferanten für den Vertragsinhalt
maßgeblich, sofern der Kunde dem Inhalt der Auftragsbestätigung
nicht unverzüglich widersprochen hat.
2.2. Alle Kündigungen, Fristsetzungen und Mahnungen des Kunden
bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Vertragliche Garantien
und Zusagen, insbesondere wenn sie über den Bereich dieser
Geschäftsbedingungen hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen
und schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten. 
Termine und Erfüllungszeitpunkte sind keine Fixtermine, sofern sie
nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermine durch den
Lieferanten zugestanden werden. Soweit der Kunde Fristen oder
Nachfristen zur Erfüllung oder Nacherfüllung bzw. Beseitigung eines
Umstands setzt, haben diese Fristen angemessen zu erfolgen,
mindestens 5 Werktage. Soll der fruchtlose Ablauf einer Frist bzw.
Nachfrist die Lösung von der vertraglichen Bindung oder eine
Vergütungsminderung zur Folge haben, so muss dies vom Kunden
mit der Fristsetzung ausdrücklich angedroht werden. Die
vorgenannten Erklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Vergütung
3.1. Die Vergütung bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung. Sofern
die Parteien eine Abrechnung nach Aufwand vereinbaren, wird der
Aufwand in der Rechnung oder in einer gesonderten Anlage zur
Rechnung aufgeführt. Sollte der Kunde gegen die Aufstellung nicht
innerhalb von 2 Wochen schriftlich Widerspruch erheben, trägt der
Kunde die Beweislast für deren Unrichtigkeit. Zusätzliche vom
Kunden gewünschte Leistungen werden nach der Preisliste des
Lieferanten in Rechnung gestellt. Mangels anderer schriftlicher
Vereinbarung gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen
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