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Referenzen Für Nicht-Cas-Befehle; Cas Endbenutzervereinbarung Und Bedingungen - HP 50g Bedienungsanleitung

Grafikfähiger taschenrechner
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Die in diesem Abschnitt beschriebene Funktion HELP ist sehr nützlich um auf die
Definitionen vieler CAS-Befehle im Taschenrechner zurückzugreifen. Wann
immer angemessen, beinhaltet jeder Eintrag in der CAS-Hilfefunktion auch ein
Beispiel des Befehls sowie Verweise, wie in obigem Beispiel dargestellt.
Um direkt, ohne die Pfeiltasten zu benutzen, einen bestimmten Befehl in der
Hilfefunktion anzusteuern, kann auch nur der erste Buchstabe dieses Befehls
eingegeben werden. Angenommen, Sie möchten Informationen zum Befehl IBP
(Integration by Parts – partielle Integration) erhalten, können Sie bei
angezeigter Liste der Hilfefunktionen zunächst die Taste ~ (erste Taste in der
vierten Reihe von unten) und dann die Taste i (die gleiche Taste wie die I
Taste), d. h. ~i drücken. Dies bringt Sie automatisch zu dem ersten Befehl,
der mit dem Buchstaben i beginnt, und zwar IBASIS. Drücken Sie dann die
Pfeiltaste ˜ zweimal, befinden Sie sich bereits auf dem IBP Befehl. Durch
Drücken der Tasten !!@@OK#@ F wird die Hilfefunktion für diesen Befehl gestartet.
Ein Drücken der Tasten @!MAIN F bringt Sie zur Befehlsübersicht zurück. Sie
verlassen die Hilfefunktion durch Drücken der Taste @EXIT A.
Referenzen für nicht-CAS-Befehle
Die Hilfefunktion enthält Einträge für alle für das CAS (Computer Algebraic
System – algebraisches System des Taschenrechners) entwickelten Befehle. Es
gibt eine große Anzahl anderer Funktionen und Befehle, die ursprünglich für
die HP 48G-Reihe entwickelt wurden, die jedoch nicht in der Hilfefunktion
enthalten sind. Gute Referenzen für jene Befehle finden Sie in der
Referenzanleitung der HP 48G-Reihe (HP Teile Nr. 00048-90126) und der
fortgeschrittenen Bedienungsanleitung (HP Teile Nr. 00048-90136), beide
1993 von Hewlett-Packard Company, Corvallis, Oregon veröffentlicht.

CAS Endbenutzervereinbarung und Bedingungen

Die Verwendung der CAS-Software setzt beim Benutzer ein angemessenes
mathematisches Vorwissen voraus. Über das vom anwendbaren Recht
vorgegebene Maß hinaus, gibt es keinerlei Gewährleistung für die CAS-
Software. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, stellt der
Rechteinhaber die CAS-Software "So, wie sie ist" ohne jegliche Garantie, sei
sie ausdrücklich oder stillschweigend, zur Verfügung. Dies schließt auch, aber
nicht nur, die stillschweigende Garantie der Marktgängigkeit und der Eignung
zu einem bestimmten Einsatzzweck mit ein. Das vollständige Risiko bezüglich
der Qualität und Leistungsfähigkeit der CAS-Software liegt bei Ihnen. Sollte die
Seite C-14

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