5.1
Schalldruckpegel und Schallleistungspegel
Häufig werden die Begriffe des Schalldruck- und des Schallleistungspegels verwechselt und fälschli-
cherweise miteinander verglichen. Als Schalldruck versteht man in der Akustik den messtechnisch er-
fassbaren Pegel der durch eine Schallquelle in einem bestimmten Abstand verursacht wird. Je näher
man sich an der Schallquelle befindet, umso größer ist der gemessene Schalldruckpegel und umge-
kehrt. Der Schalldruckpegel ist somit eine messbare, abstands- und richtungsabhängige Größe, die z.B.
für die Einhaltung der immissionstechnischen Anforderungen gemäß TA-Lärm maßgebend ist.
Die gesamte, durch eine Schallquelle in alle Richtungen ausgesandte Luftdruckänderung wird als
Schallleistung bzw. als Schallleistungspegel bezeichnet. Mit zunehmendem Abstand von der Schall-
quelle verteilt sich die Schallleistung auf eine immer größer werdende Fläche. Betrachtet man die ge-
samte, abgestrahlte Schallleistung und bezieht diese auf die Hüllfläche in einem bestimmten Abstand,
so bleibt der Wert immer gleich. Da die in alle Richtungen abgestrahlte Schallleistung nicht exakt
messtechnisch erfasst werden kann, muss die Schallleistung aus gemessenem Schalldruck in einem
bestimmten Abstand rechnerisch ermittelt werden. Der Schallleistungspegel ist somit eine schallquel-
lenspezifische, abstands- und richtungsunabhängige Größe, die nur rechnerisch ermittelt werden kann.
Anhand des abgestrahlten Schallleistungspegels können Schallquellen miteinander verglichen werden.
5.1.1
Emission und Immission
Der gesamte, von einer Schallquelle ausgesandte Schall (Schallereignis) wird als Schallemission be-
zeichnet. Emissionen von Schallquellen werden in der Regel als Schallleistungspegel angegeben. Die
Einwirkung von Schall auf einen bestimmten Ort nennt man Schallimmission. Schallimmissionen kön-
nen als Schalldruckpegel gemessen werden. Die Abb. 34 stellt grafisch den Zusammenhang zwischen
Emissionen und Immissionen dar.
Abb. 34: Emission und Immission
Lärmimmissionen werden in dB(A) gemessen, dabei handelt es sich um Schallpegelwerte, die auf die
Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs bezogen sind. Als Lärm bezeichnet man Schall, der Nachbarn
oder Dritte stören, gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen kann. Richtwerte für Lärm an
Immissionsorten außerhalb von Gebäuden sind in der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau" oder in
der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm) festgelegt. In Tab. 21 sind die Anforde-
rungen gemäß TA-Lärm aufgeführt.
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Schallemissionen von Wärmepumpen
Compress 5000 AW – 6721840483 (2021/09)