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Bosch Compress 5000 AW Planungsunterlage Seite 13

Luft-wasser-wärmepumpe

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1.2.11.2
Übersicht: EU-Energielabel kompakt
Für die verpflichtende Verwendung der Energielabel gibt es drei unterschiedliche Stichtage, da eine
schrittweise Verschärfung der Effizienzskalen für die Produktlabel von Raumheizgeräten und Warmwas-
serbereiter vorgesehen ist.
Ab dem 26. September 2015 müssen alle Raumheizgeräte ein Produktlabel tragen, dessen Effizienz-
skala die Klassen A++ bis G umfasst. Für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheiz-
geräten und für reine Warmwasserbereiter wird eine Skala mit den Klassen A bis G zur Pflicht.
Ab dem 26. September 2017 wird für reine Warmwasserbereiter ein Produktlabel zur Pflicht, das die
Effizienzklassen A+ bis F umfasst.
Ab dem 26. September 2019 müssen auch Raumheizungen das „Etikett II", das die Klassen A+++ bis D
umfasst, tragen. Zudem umfasst die Skala für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kom-
biheizgeräten nun auch die Klassen A+ bis F.
Die Energy-Label-Klassen für Verbundanlagen umfassen ab dem 26. September 2015 sowohl für
Raum- und Kombiheizgeräte als auch Warmwasser-Bereiter die Klassen A+++ bis G.
Ab dem Stichtag 26. September 2015 müssen Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte, reine Warmwasserbe-
reiter und Verbundanlagen ein Effizienzlabel tragen. Alle Raumheizgeräte müssen ab diesem Stichtag
die Effizienzklassen A++ bis G ausweisen. Die Label für Verbundanlagen tragen bereits ab diesem Tag
die Effizienzklassen A+++ bis G.
1.2.11.3
Welche Geräte sind vom Energy-Label betroffen
Damit ein Vergleich verschiedener Technologien möglich wird, fassen die EU-Richtlinien zur Energiever-
brauchskennzeichnung und zu Ökodesign bestimmte Produktgruppen in sogenannten „Losen" zusam-
men. Mit der Novelle der Richtlinien werden nun nicht nur energieverbrauchende, sondern auch ener-
gieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) betrachtet.
Das Los 1 betrifft Raum- und Kombiheizgeräte sowie Verbundanlagen aus diesen Geräten und weiteren
Komponenten. Vom Labeling betroffen sind Geräte und Anlagen zur Raumheizung oder zur kombinier-
ten Raumheizung und Trinkwassererwärmung mit einer Wärmenennleistung bis 70 kW.
Die Vorschriften im Los 2 gelten für Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung bis 70 kW und
für Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen von höchstens 500 Litern. Außerdem betreffen
die Vorgaben auch Kombinationen („Verbundanlagen") aus Warmwasserbereitern mit einer Wärmenenn-
leistung bis 70 kW und Solareinrichtungen.
Unter den Anwendungsbereich der beiden Lose fallen neben Wärmepumpen und Niedertemperatur-
Wärmepumpen auch fossil befeuerte Heizkessel (Erdgas/Heizöl) und KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) -
Anlagen. Heizkessel für feste Brennstoffe (Holz, Pellets) fallen nicht unter diese Regulierungen und
können daher nicht mit den anderen Technologien verglichen werden.
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Warum eine Wärmepumpe?
Compress 5000 AW – 6721840483 (2021/09)

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