H.3 GEWÄHRLEISTUNG
ANHANG H
H.3GEWÄHRLEISTUNG
H.3.1 GE MULTILIN-GEWÄHRLEISTUNG
GE MULTILIN-SCHUTZGERÄTE GEWÄHRLEISTUNG
GE Multilin gewährleistet, dass jedes von GE Multilin hergestellte Schutzgerät bei normaler
Verwendung und Wartung für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Werksauslieferung frei von Mate-
rial- und Produktionsschäden ist.
Sollte es zu einem der Gewährleistung unterliegenden Ausfall kommen, wickelt GE Multilin die
Reparatur oder den Austausch des Schutzgerätes ab, sofern der Gewährleistungsgeber feststellt,
dass es defekt ist und das Schutzgerät frei an ein autorisiertes Servicecenter oder das Werk
eingesendet wird. Im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen durchgeführte Reparaturen oder
Geräteaustausche erfolgen kostenlos.
Die Gewährleistung gilt nicht, wenn der Schaden auf unsachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit,
Unfall, fehlerhafte Installation oder nicht in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung erfol-
gende Verwendung zurückzuführen ist, und auch nicht für Geräte, die durch andere Stellen als den
autorisierten GE Multilin Werksverkauf modifiziert wurden.
GE Multilin haftet nicht für jedwede speziellen, indirekte oder Folgeschäden oder für entgangenen
Gewinn oder für Kosten, die aus einer Fehlfunktion oder einer fehlerhaften Anwendung oder Para-
metrierung des Schutzgeräts resultieren.
Der vollständige Text der Gewährleistungsbedingungen (einschließlich Beschränkungen und Haf-
tungsausschlüssen) ist in den Standard-Verkaufsbedingungen (Standard Conditions of Sale) von
GE Multilin zu finden.
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H-8
G30 Generatorschutz
GE Multilin