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AGFA d-lab.3 Technische Dokumentation Seite 21

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Bedienung
Umgang mit Chemikalien
Rechtliche Bestimmungen
Das Gerät ist von wasserrechtlichen
Bestimmungen betroffen:
− Chemikalien dürfen nicht in das Abwasser
geleitet werden.
− Es muss geprüft werden, ob Reststoffe
vermieden, verringert oder verwertet werden
können.
− Alle fotografischen Bäder sowie Kunststoff-
behälter mit schädlichen Restinhalten gelten
als Sonderabfall.
− Bei der Lagerung verbrauchter Verarbeitungs-
bäder ist sicherzustellen, dass kein Gewässer
verunreinigt wird, z.B. bei unbeabsichtigtem
Auslaufen.
Die Bestimmungen für den Umgang mit
Chemikalien und für die fachgerechte Entsorgung
sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich.
Auskunft über die jeweils gültigen Bestimmungen
erteilen:
− die zuständige Behörde des Landes
− die nächste Agfa-Vertretung
Entsorgung
Gebrauchte Verarbeitungsbäder
Die verwendeten Verarbeitungsbäder sind in der
Regel sehr schwach wassergefährdend (Wasser-
gefährdungsklasse 1).
Bis zur Entsorgung können diese Bäder daher in
handelsüblichen Kanistern für Fotochemikalien
aufbewahrt werden.
Für größere Behälter ist im allgemeinen eine
Bauzulassungsbescheinigung erforderlich.
Flüssige Rückstände
Alle Bäder, die nicht rückführbar sind oder aus
denen keine Inhaltsstoffe zurückgewonnen
werden können, sind als Sonderabfälle zu
entsorgen.
Silberhaltige Bäder sind dagegen flüssige Rest-
stoffe, die der Silberrückgewinnung zuzuführen
sind. Deshalb sollten sie getrennt von den übrigen
Bädern aufgefangen werden.
AGFA d-lab.3
2003-06-01 /PN 9008
Einführung
1.5

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Diese Anleitung auch für:

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