3 | Allgemeine Sicherheitshinweise
3.9
Entsorgung
Beachten Sie bei der Entsorgung der Verpackung und des Produkts die aktuellen nationalen und regionalen Bestimmungen!
Entsorgen Sie die Verpackung und die einzelnen Produktteile in Abhängigkeit von ihrer Beschaffenheit getrennt, z. B. als:
§
Karton
§
Elektronikschrott (Leiterplatten)
§
Kunststoff
§
Blech
§
Kupfer
§
Aluminium
§
Batterie
3.10
Feuerbekämpfung
Elektrische Spannung! Lebensgefahr durch Stromschlag!
Bei Verwendung eines leitenden Feuerbekämpfungsmittels besteht Lebensgefahr durch Stromschlag.
▪
Verwenden Sie ABC-Pulver oder Kohlenstoffdioxid (CO
20
Intern
GEFAHR!
) zur Feuerbekämpfung.
2
STÖBER