11.4
Erforderliche Gewerke
Die notwendigen Arbeiten bei der Errichtung einer Hei-
zungsanlage mit Wärmepumpen betreffen verschiede-
ne Gewerke:
• Dimensionierung und Errichtung der Wärmepumpe
und der Heizungsanlage durch den Installateur.
• Anschluss an das elektrische Netz durch den
Elektriker.
Installateur
Der Installateur fungiert als Generalunternehmer ge-
genüber dem Bauherren. Er koordiniert die verschiede-
nen Gewerke bei der Erstellung der Heizungsanlage,
vergibt die Arbeiten und nimmt die Leistungen der Ge-
werke ab. So hat der Bauherr nur einen Ansprech-
partner bei sämtlichen Belangen, die seine
Heizungsanlage betreffen.
Der Installateur legt die Heizungsanlage aus, dimensio-
niert Wärmepumpe, Heizflächen, Verteiler, Pumpen
und Rohrleitungen, montiert und prüft die Heizung. Er
nimmt die Anlage in Betrieb und unterweist den Kun-
den in deren Funktion. Außerdem kümmert er sich in
Absprache mit dem Bauherrn um die Anmeldung der
Wärmepumpe beim Energieversorgungsunternehmen
und übergibt relevante Daten an die anderen Gewerke.
Elektriker
Der Elektriker verlegt die notwendigen Last- und Steu-
erleitungen, richtet die Zählerplätze für Mess- und
Schalteinrichtungen ein, kümmert sich um den Zähler-
antrag, schließt die gesamte Anlage elektrisch an und
übergibt die Daten der Sperrzeiten des EVU an den In-
stallateur.
Compress 7000i AW/7400i AW – 6 721 836 891 (2021/08)
Anhang
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