SICHERHEIT
Gewährleistung und Haftungsansprüche
bei Personen- und Sachschäden werden
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder
mehrere der folgenden Ursachen zurück-
zuführen sind:
○ nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung
(siehe "2.2 Bestimmungsgemäße
Verwendung", S. 12)
○ Betreiben des Anhängers mit nicht
ordnungsgemäß angebrachten oder
nicht funktionsfähigen Sicherheitsein-
richtungen,
○ Nichtbeachtung der Hinweise, Gebote
und Verbote dieser Betriebsanleitung
und den Betriebsanleitungen der Zu-
behörteile,
○ Nichtbeachtung der Hinweise, Gebote
und Verbote der Instandhaltungsanlei-
tung,
○ eigenmächtige bauliche Veränderun-
gen des KRONE‑Produkts,
○ mangelhafte Überwachung von Ver-
schleißteilen,
○ nicht sachgemäße Instandhaltung und
nicht rechtzeitig durchgeführte Instand-
setzung,
○ Verwendung von nicht zulässigen und
nicht geeigneten Ersatzteilen
"12.1 Ersatzteile", S. 191)
Für die Beurteilung von Gewährleistungs-
und Haftungsansprüchen gilt als Voraus-
setzung ein ungehinderter Zugang zu den
in der Bremselektronik gespeicherten Da-
ten. Das Löschen dieser Daten im Zusam-
menhang mit einer Beurteilung kann zum
Haftungsausschluss führen.
Die Garantiebedingungen finden Sie unter
www.krone-trailer.com.
20
,
(siehe
.
Betriebsanleitung • Sattelanhänger • 505368715-04 • 02/2019
2.12
Einsatzgrenzen
► Folgende Anforderungen an die Ein-
satzumgebung und Einsatzbedingun-
gen beachten:
○ Zulässiger Temperaturbereich (abhän-
gig von der Spezifikation und der Zu-
satzausstattung und Reifen).
○ zulässiger Einsatzbereich und zulässi-
ges Alter der Reifen
○ zulässige Durchfahrtshöhe und zuläs-
siger Schwenkradius
○ tragfähige und ebene Fahrbahnbe-
schaffenheit
2.13
Umweltgefährdung
► Beim Betrieb stets den Umweltschutz
beachten.
► Das Austreten von Betriebsstoffen in
die Natur und Umwelt vermeiden.
► Betriebsstoffe und andere Chemikalien
entsprechend den national geltenden
Vorschriften entsorgen.
► Mit richtigem Reifendruck fahren.