SICHERHEIT
Fahrten sind nur Personen erlaubt, die im
Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis
sind. Zusätzlich müssen sie unterrichtet
sein über:
○ den jeweiligen Transportanhänger mit
zugehörigem Zugfahrzeug,
○ die aufgeführten Zusatzinformationen
der Zulieferer
(siehe "1.2 Mitgeltende Un-
,
terlagen", S. 9)
○ die Straßenverkehrsordnung (StVO)
und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-
nung (StVZO),
○ alle einschlägigen im Verwenderland
geltenden Arbeitsschutz-, Unfallverhü-
tungs- und Umweltschutzvorschriften
sowie
○ sonstige sicherheitstechnische, ar-
beitsmedizintechnische und straßen-
verkehrstechnische Vorschriften.
2.3.3
Fachhandwerker
Der Fachhandwerker einer Fachwerkstatt
ist autorisiert, die Instandhaltungsarbeiten
(Wartung und Instandsetzung) durchzufüh-
ren. Autorisierte Fachhandwerker müssen
über einen anerkannten Ausbildungsnach-
weis oder über entsprechende Kenntnisse
im jeweiligen Fachbereich verfügen, der für
die Beachtung der bestehenden Vorschrif-
ten, Regeln und Richtlinien notwendig ist.
2.4
Persönliche Schutzausrüs-
tung
Die persönliche Schutzausrüstung dient
zur Vermeidung von Verletzungen und ist
je nach Ladegut durch nationale Regelun-
gen bestimmt.
14
► Beim Be- und Entladen geeignete per-
sönliche Schutzausrüstung tragen.
○ Je nach Transportgut müssen Augen,
Ohren und Atemwege mit entspre-
chender Schutzausrüstung geschützt
werden.
○ Handschuhe und Sicherheitsschuhe
werden generell getragen.
► Die nationalen Vorschriften für die per-
sönliche Schutzausrüstung beachten.
► Stets eine Augenspülflasche, die mit
sauberem Wasser gefüllt ist, in der Ar-
beitsumgebung bereithalten.
2.5
Der Anhänger ist für den Transport von un-
terschiedlichem Transportgut vorgesehen.
► Vor dem Beladen klären, ob das
Transportgut für den Anhänger geeig-
net ist.
2.6
Am Anhänger sind Hinweis-, Warn- und
Gebotsschilder angebracht.
► Schilder beachten und befolgen.
► Schilder sauber und lesbar halten.
► Schilder nicht entfernen, überstreichen
oder überkleben.
► Unleserlich gewordene oder fehlende
Schilder unverzüglich ersetzen.
Je nach Ausstattung und Einsatzzweck
werden entsprechende Piktogramme in
den Hinweis-, Warn- und Gebotsschildern
verwendet.
Betriebsanleitung • Sattelanhänger • 505368715-04 • 02/2019
Transportguteigenschaften
Hinweis-, Warn- und Ge-
botsschilder