Betriebsstoffe
Betriebsstoffe (z. B. Schmiermittel, Kühl-
mittel, Kraftstoffe) sind gesundheitsschäd-
lich. Wenn ein Betriebsstoff verschluckt
wurde, sofort einen Arzt aufsuchen. Dämp-
fe möglichst nicht einatmen. Betriebsstoffe
nicht mit der Haut, den Augen oder der Be-
kleidung in Berührung bringen. Betroffene
Hautstellen mit Wasser und Seife reinigen.
Bei Augenkontakt sofort gründlich mit viel
klarem Wasser spülen. Verschmutzte Klei-
dung baldmöglichst wechseln. Betriebss-
toffe von Kindern fernhalten.
2.10
Hinweise zu gesetzlichen
Vorschriften
Der Anhänger ist nach den Vorschriften
gebaut, die zum Zeitpunkt der Auslieferung
im vorgesehenen Zulassungsland gültig
sind.
► Auf die Einhaltung der national vorge-
schriebenen Überwachungsuntersu-
chungen und Zeitintervalle achten.
► Auf die Einhaltung der national vorge-
schriebenen zulässigen Gewichte,
Achs- und Stützlasten achten. Diese
können niedriger als die technisch
möglichen Werte sein.
► Auf die Einhaltung der national vorge-
schriebenen maximalen Fahrzeughöhe
bei der Zugzusammenstellung achten.
Veränderungen am Fahrzeug gegenüber
den in den Zulassungsdokumenten aufge-
führten Daten führen zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis. Dazu zählt insbesonde-
re auch das Fahren auf öffentlichen Stra-
ßen ohne Stromversorgung für die Brems-
elektronik über die ISO-7638-Steckverbin-
dung.
► Keine eigenmächtigen Veränderungen
oder Manipulationen durchführen.
► Zulässige Änderungen von einer zerti-
fizierten Prüfstelle im Fahrzeugbrief
eintragen lassen.
► Ordnungsgemäße und zulässige Rei-
fen verwenden.
Betriebsanleitung • Sattelanhänger • 505368715-04 • 02/2019
► Zulässige und geeignete Ersatzteile
verwenden
(siehe "12.1 Ersatzteile",
.
S. 191)
► Die normale Gebrauchslage eines be-
weglichen Bauteils für den normalen
Gebrauch des Fahrzeugs und des ge-
parkten Fahrzeugs einhalten.
► Nur mit eingestecktem EBS-Stecker
fahren.
► Bewegliche Teile für Fahrt, Halten und
Parken in die normale Gebrauchslage
bringen:
Bauteil
seitliche Schutzvor-
richtung (Schutzvor-
richtung, Paletten-
staukästen usw.)
hinterer Unterfahr-
schutz
Schmutzfänger
(Schmutzfänger und
Spritzschutz)
Heckstapler (einzieh-
bar oder einklappbar)
lichttechnische Ein-
richtungen (Strahler,
Lampen, Leuchten,
Signaleinrichtungen
und auffällige Markie-
rungen) auf Planen,
Bordwänden und
Hecktüren
2.11
Gewährleistung und
Haftung
Grundsätzlich gelten die „Allgemeinen Ver-
kaufs- und Lieferbedingungen" der Fahr-
zeugwerk Bernard KRONE GmbH & Co.
KG.
SICHERHEIT
Gebrauchslage
seitlich senkrecht und
parallel zur Fahr-
zeuglängsachse,
Staukastendeckel ge-
schlossen
niedrigster Abstand
zur Fahrbahn
heruntergeklappt
ausgezogen und aus-
geklappt, arretiert und
gesichert
entsprechend des
Auslieferungszustan-
des des Fahrzeugs
Wenn Planen, Bord-
wände und/oder
Hecktüren mit ange-
brachten lichttechni-
schen Einrichtungen
entfernt werden, dann
müssen die lichttech-
nischen Einrichtun-
gen am Fahrzeug
wieder angebracht
werden.
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