Abschnitt 7
Impedanzschutz
332
X
0
m
R
=
R
⋅
1
+
0
E
0
2
R
+
0
DOCUMENT11520-IMG3502 V2 EN
X
0
=
⋅
1
−
X
X
0
0
E
2
+
R
0
DOCUMENT11520-IMG3503 V2 EN
Parallelleitung außer Betrieb und nicht geerdet.
A
Z
0m
Z<
Z<
IEC09000254_1_en.vsd
IEC09000254 V1 EN
Abb. 170:
Die Parallelleitung ist außer Betrieb und nicht geerdet.
Wenn die Parallelleitung außer Betrieb und nicht geerdet ist, kann der Nullstrom in
der Leitung über die Leitererdkapazitäten zur Erde abgeführt werden. Die
Leitererdkapazitäten stellt ein hoher Blindwiderstand dar, wodurch der Nullstrom auf
der Parallelleitung auf sehr niedrige Werte begrenzt wird. In der Praxis kann die
Ersatzschaltung zur Bestimmung der Nullsystemimpedanz bei Fehlern an der
entfernten Sammelschiene vereinfacht dargestellt werden – siehe Abb.
Die gegenseitige Nullsystemimpedanz der Leitung beeinflusst demzufolge nicht die
Messungen des Distanzschutzes im fehlerhaften Stromkreis.
-
Z
Z
0
0m
I
0
A
-
Z
Z
0
0m
B
IEC09000255 V1 EN
Abb. 171:
Äquivalente Nullsystem-Impedanzanordnung für eine Parallelleitung
mit einer außer Betrieb befindlichen, an beiden Enden nicht
geerdeten System.
2
2
X
0
2
m
2
X
0
B
Z
0m
I
0
C
IEC09000255_1_en.vsd
1MRK 505 307-UDE -
(Gleichung 267)
(Gleichung 268)
131
Anwendungs-Handbuch