Abschnitt 7
Impedanzschutz
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umgekehrter Richtung im Vergleich zu dem in der geschützten Leitung, dann wird die
Reichweite der Distanzfunktion erweitert. Wenn die Ströme alle dieselbe Richtung
haben, reduziert der Distanzschutz die Reichweite der Schutzzone.
Die maximale Erweiterung tritt auf, wenn die Einspeiseleistung der Gegenseite
schwach ist. Bei einem Leiter-Erde-Fehler an der 'P' Einheit auf der Leitungsstrecke
zwischen A und B einer Parallelleitung, dann entspricht im Fall einer
Fehlerstromeinspeisung der Gegenseite mit dem Wert Null die Spannung U
defekten Leiter an der Seite A der Gleichung 133.
(
U
= ⋅
p ZI
I
+
K
A
L
ph
N
IECEQUATION1278 V2 EN
Außerdem kann auch die folgende Beziehung zwischen den Nullsystemspannungen
beobachtet werden:
3
⋅
0
=
3 0
⋅
I Z
I
Z
0
L
p
EQUATION1279 V3 EN
Vereinfachung der Gleichung 134, nach 3I0p aufgelöst und Ersetzen des Ergebnisses
in Gleichung
133
kann die Spannung folgendermaßen ermittelt werden:
U
= ⋅
p ZI
I
+
K
A
L
ph
N
IECEQUATION1280 V2 EN
Wenn abschließend die Gleichung
sich die am Gerät anliegende Impedanz als
I
+
KN
ph
Z
= ⋅
p ZI
L
EQUATION1379 V3 EN
Die Berechnung für eine 400 kV Leitung, bei der zur Vereinfachung der Widerstand
vernachlässigt wurde, liefert bei X1L=0,303 Ω/km, X0L=0.88 Ω/km, Reichweite
Zone 1 ist auf 90% der Leitungsreaktanz p=71%, d. h. die Reichweite des Schutzes
wird um ca. 20% unterschritten.
Die gegenseitige Kopplung im Nullsystem kann die Reichweite des Distanzschutzes
im geschützten Stromkreis reduzieren, wenn die Parallelleitung normal in Betrieb ist.
Die Verringerung der Reichweite ist am stärksten ausgeprägt, wenn am Gerät, das am
nächsten beim Fehler liegt, keine Stromeinspeisung stattfindet. Diese
Reichweitenreduzierung beträgt normalerweise weniger als 15 %. Aber wenn die
)
⋅
3
I
+
K
⋅
3
I
0
Nm
0
p
(
)
0 2
−
p
L
3
I
⋅
p
0
⋅
3
I
+
K
⋅
0
Nm
2
−
p
135
durch die Gleichung
3
I
⋅
0
⋅
3
I
+
KN
⋅
0
m
2
−
I
+
3
I KN
⋅
ph
0
1MRK 505 307-UDE -
130
geteilt wird, ergibt
p
p
Anwendungs-Handbuch
im
A
(Gleichung 133)
(Gleichung 134)
(Gleichung 135)
(Gleichung 136)