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Warnhinweise Und Vorsichtsmassnahmen - Depuy Synthes Corail AMT Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 17
KONTRAINDIKATIONEN
Folgende Zustände sind als Kontraindikationen für eine Total- oder Hemiendoprothetik des
Hüftgelenks zu werten:
1. Aktive lokale oder systemische Infektion.
2. Muskelsubstanzverlust, neuromuskuläre Gefährdung oder Gefäßmängel in der betroffenen
Extremität, aufgrund derer ein Eingriff nicht verantwortet werden kann.
3. Schlechte Knochensubstanz, etwa Osteoporose, wodurch nach Einschätzung des Chirurgen eine
erhebliche Verschiebung der Prothese oder eine signifikante Frakturgefahr des Femurschaftes
nicht auszuschließen ist und/oder keine ausreichende Knochenstütze für das/die Implantat/e
gewährleistet wäre.
4. Charcot- oder Paget-Krankheit.
5. In Bezug auf eine Hemiarthroplastik des Hüftgelenks jeder pathologische Zustand der
Hüftgelenkpfanne, so etwa deformierte Hüftgelenkpfannen mit Unregelmäßigkeiten (z. B. in Folge
von angeborener Hüftdysplasie), Protrusio acetabuli (Otto-Chrobak-Becken) oder Migration der
Hüftpfanne, der die Verwendung der natürlichen Hüftgelenkpfanne als angemessene Gelenkfläche
für die Hemiprothese des Hüftgelenks unmöglich macht.
HINWEIS: Bisher wurde eine Diabeteserkrankung nicht als Kontraindikation eingestuft. Aufgrund
des erhöhten Komplikationsrisikos, wie etwa der erhöhten Infektionsgefahr, der verlangsamten
Wundheilung usw., sollte bei Vorliegen eines schweren Diabetes sorgfältig geprüft werden, ob ein
Hüftgelenkersatz bei dem betreffenden Patienten ratsam ist.

WARNHINWEISE UND VORSICHTSMASSNAHMEN

• HA-beschichtete Implante: HA-beschichtete Implantate dürfen nicht mit Knochenzement
implantiert werden.
• Beim Auswechseln des Kopfes eines noch platzierten Femurschafts ist es unbedingt erforderlich,
eine Metall-Metall-Gleitpaarung zu benutzen.
• Implantate und Probekomponenten verschiedener Hersteller oder Komponenten aus
verschiedenen Implantatsystemen dürfen niemals zusammen verwendet werden.
• DePuy Femurschäfte nur in Kombination mit einem modularen Femurkopf von DePuy verwenden.
Die Konusgröße des Femurkopfes MUSS mit der Konusgröße des Femurschaftes übereinstimmen.
Sämtliche Schäfte des Corail Hüftsystems haben einen 12/14 AMT (Articul'eze Mini Taper)-Konus
und sind mit allen DePuy Köpfen mit einem Konus von 12/14 - 5°43' kompatibel. Eine Liste der
kompatiblen Komponenten entnehmen Sie bitte dem Handbuch der chirurgischen Technik. DePuy
Köpfe nur mit DePuy Hüftpfannenkomponenten verwenden.
• Im Falle eines teilweisen Hüftgelenkersatzes (Hemiarthroplastik) dürfen nur die folgenden
Femurkomponenten mit Corail Schäften kombiniert werden: Selbstzentrierend Bipolar, Hasting
Bipolar und Modular Cathcart Unipolar.
Eine Liste der kompatiblen Femurkomponenten entnehmen Sie bitte dem Handbuch der
chirurgischen Technik.
VORSICHT: Hastings Bipolar Köpfe sind nicht für die Verwendung in den U.S.A. zugelassen.
• Der innere Durchmesser der Gelenkfläche der Hüftpfannenkomponente muss mit der Größe des
Femurkopfes übereinstimmen. Bei Verwendung eines Inlays mit einem nicht passenden Kopf (z. B.
eines Inlays mit einem Durchmesser von 28 mm mit einem Kopf von 22 mm) kommt es zu höheren
Belastungen, schnellerem Verschleiß und vorzeitigem Versagen.
• DePuy Hüftpfannen dürfen nur mit dazu gehörigen Inlays von dePuy kombiniert werden. Die
Größen von Hüftpfanne und Inlay MÜSSEN übereinstimmen.
• Komponenten eines Hüftimplantats sollten niemals reimplantiert werden, auch wenn das
Implantat nicht beschädigt zu sein scheint. HINWEIS: Möglicherweise entstandene mikroskopische
Schäden bei einem Implantat können bei einem erneuten Einsatz zu einer Fehlfunktion führen.
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