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Depuy Synthes Corail AMT Bedienungsanleitung Seite 19

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  • DEUTSCH, seite 17
• Zum Anpassen immer eine Probeprothese verwenden. Die Probekomponenten müssen in
Form und Größe mit den entsprechenden für die Implantation vorgesehenen Komponenten
übereinstimmen.
• Einwegprodukte von DePuy sind nach Verwendung bei einem Patienten nicht für eine
Nachbearbeitung, wie z. B. Demontage, Reinigung oder erneute Sterilisation, vorgesehen.
Einwegprodukte dürfen nicht erneut verwendet werden. Eine Wiederverwendung kann die
Leistungsfähigkeit des Produkts beeinträchtigen und die Sicherheit des Patienten gefährden.
• Implantate dürfen in keiner Weise verändert oder modifiziert werden.
• Vor der Auswahl des geeigneten Corail AMT HA-beschichteten Schafts muss der
Körpergewichtsbereich des Patienten beachtet werden. Die Schäfte sind entsprechend beschriftet.
• Eine gesunde Knochensubstanz des Oberschenkels ist Voraussetzung für eine sichere Fixierung des
Femurschafts. Der Corail AMT HA-beschichtete Schaft sollte bei Revisionseingriffen nur dann zum
Einsatz kommen, wenn ausreichend Knochensubstanz vorhanden ist. Reicht die Knochensubstanz
nicht aus, sollte ein Corail Revision HA-beschichteter Schaft verwendet werden.
• Möglicherweise sind insbesondere bei Revisionseingriffen Knochenimplantate oder andere
Verstärkungsmethoden erforderlich, um den Femurschaft zu positionieren und zu stützen.
Folgende Faktoren können - unabhängig davon, ob sie allein oder in Kombination vorliegen – zu einer
übermäßigen Belastung der betroffenen Extremität führen, wodurch das Risiko eines Versagens der
Hüftprothese erhöht wird:
1. Fettleibigkeit oder starkes Übergewicht des Patienten.
2. Körperliche Arbeit.
3. Aktiver Sport.
4. Ein hohes Aktivitätsniveau des Patienten.
5. Erhöhte Sturzwahrscheinlichkeit.
6. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit.
7. Ggf. sonstige Behinderungen.
Folgende Faktoren können - unabhängig davon, ob sie allein oder in Kombination vorliegen - die
Verankerung des Hüftersatzimplantats negativ beeinflussen:
1. Ausgeprägte Osteoporose oder schlechte Knochensubstanz.
2. Stoffwechselerkrankungen oder eine systemische pharmakologische Therapie, die zu einer
progressiven Verschlechterung der Stütze des Implantats durch den festen Knochen führen (z. B.
Diabetes mellitus, Behandlung mit Steroiden oder Immunsuppressiva usw.).
3. Vorausgegangene allgemeine oder lokale Infektionen.
4. Schwere Missbildungen, die zu einer Beeinträchtigung der Fixierung oder zu einer falschen
Positionierung des Implantats führen.
5. Tumore an der stützenden Knochenstruktur.
6. Allergische Reaktionen auf die Implantatmaterialien (z. B. Knochenzement, Metall oder
Polyethylen).
7. Angeborene Hüftdysplasie, welche die vorhandene Knochensubstanz zur Stützung der
Hüftpfannenprothese bei totalem Hüftgelenkersatz reduziert.
8. Gewebereaktionen auf Implantatkorrosion oder Abriebteilchen des Implantats.
9. Schäden an anderen Gelenken (z. B. Knie oder Knöchel).
KOMMT DER CHIRURG ZU DEM SCHLUSS, DASS EIN HÜFTGELENKERSATZ DIE BESTMÖGLICHE
MEDIZINISCHE MASSNAHME IST, UND ENTSCHEIDET ER SICH DAFÜR, DIESE PROTHESE BEI EINEM
PATIENTEN EINZUSETZEN, BEI DEM EINER DER OBEN GENANNTEN FAKTOREN VORLIEGT ODER
DER NOCH JUNG UND AKTIV IST, MUSS DER PATIENT UNTER ALLEN UMSTÄNDEN ÜBER DIE
BELASTUNGSGRENZEN DES IMPLANTATMATERIALS UND DER PROTHESENFIXIERUNG SOWIE ÜBER DIE
DARAUS RESULTIERENDE NOTWENDIGKEIT AUFGEKLÄRT WERDEN, DIE OBEN GENANNTEN FAKTOREN
WESENTLICH ZU MINDERN ODER ZU ELIMINIEREN.
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