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Sartorius Stedim Biotech BIOSTAT B-DCU II Betriebsanleitung Seite 24

Mit biopat dcu tower

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Sicherheitshinweise
2.18 Anforderungen an das Personal
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen.
Lassen Sie deshalb alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal ausführen.
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre
Arbeit zuverlässig ausführen. Es dürfen keine Personen an dem Gerät arbeiten, deren
Reaktionsfähigkeit z. B. durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder ähnliches beein-
trächtigt ist.
2.18.1 Qualifikations anforderungen an das Personal
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene Tätig-
keitsbereiche benannt:
Anzulernende Person
Eine anzulernende Person wie ein Auszubildender oder eine Aushilfskraft kennt nicht
alle Gefahren, die beim Betrieb des Geräts auftreten können. Sie darf Arbeiten an dem
Gerät nur unter Aufsicht von Fachpersonal ausführen.
Unterwiesene Person
Eine unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die
ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung
sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen
Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu
vermeiden.
Elektrofachkraft
Eine Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig
zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist für den speziellen Einsatzort, in dem sie tätig ist, ausgebildet
und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
2.18.2 Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten an dem Gerät beauftragt sind, verpflichten sich vor
Arbeitsbeginn
− die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu
beachten,
− die Sicherheitshinweise und die Warnhinweise dieser Betriebsanleitung zu lesen
und durch Unterschrift zu bestätigen, diese verstanden zu haben,
− alle Sicherheits- und Bedienungshinweise dieser Betriebsanleitung zu befolgen.
2.18.3 Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten des Personals für die Bedienung, Wartung und Reinigung sind
klar festzulegen.

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