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Sartorius Stedim Biotech BIOSTAT B-DCU II Betriebsanleitung Seite 23

Mit biopat dcu tower

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2.17 Verpflichtung des Betreibers
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Geräts unter-
liegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für den
Einsatzbereich des Geräts gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umwelt-
schutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere:
− Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informie-
ren und in einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich
durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Geräts ergeben. Diese
muss er in Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb des Geräts umsetzen
(Gefahrenabwehrplan).
− Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Geräts prüfen, ob die
von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke
entsprechen und diese, falls erforderlich, anpassen.
− Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Bedienung, Wartung und Reinigung
eindeutig regeln und festlegen.
− Der Betreiber darf nur geschulte und autorisierte Personen an dem Gerät arbeiten
lassen. Anzulernende Personen wie Auszubildende oder Aushilfskräfte dürfen nur
unter Aufsicht von Fachpersonal an dem Gerät arbeiten [ Abschnitt „2.18 Anfor-
derungen an das Personal"].
− Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Gerät umge-
hen, von ihrer körperliche Verfassung, ihrer Person und Charakter geeignet sind,
das Gerät verantwortungsvoll zu bedienen.
− Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter mit den grundlegenden
Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sind und in die
Handhabung des Geräts eingewiesen sind und die Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
− Darüber hinaus muss der Betreiber das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals
in regelmäßigen Abständen überprüfen und das Personal nachweislich schulen und
über die Gefahren informieren.
− Der Betreiber muss Stresssituationen beim Bedienen des Geräts durch technologi-
sche und organisatorische Arbeitsvorbereitung vermeiden.
− Der Betreiber muss an der Bedienstelle des Geräts für eine ausreichende Arbeits-
platzbeleuchtung gemäß den örtlich geltenden Arbeitsschutzvorschriften sorgen.
− Der Betreiber muss dem Personal die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.
− Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Personen an dem Gerät arbeiten, deren
Reaktionsfähigkeit z. B. durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder ähnliches
beeinträchtigt ist.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass sich das Gerät stets in technisch
einwandfreiem Zustand befindet.
Daher gilt Folgendes:
− Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Betriebsanleitung beschriebe-
nen Wartungsintervalle eingehalten werden.
− Der Betreiber muss die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfähig-
keit überprüfen lassen.
Sicherheitshinweise
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