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2.6 Erläuterung der Prüfzahlen und des Freigabeschlüssels
Programme die für die Berechnung und die Genauigkeit eichamtlicher Abläufe verantwortlich sind werden
eichpflichtiger Kern genannt. Die Festlegung welches Programm eichpflichtig ist trifft der Programmierer
anhand folgender Kriterien:
formal = wird im Programm-Modul eine eichpflichtige Variable beschrieben Programm ist eichpflichtig
intuitiv = werden Funktionalitäten durchgeführt die indirekt Auswirkungen auf eine eichpflichtige Variable
haben (haben können), dann Programm ist eichpflichtig. Beispiel Einheiten-Umrechnung.
Ergebnis dieser Festlegung sind 5 Kriterien die mit JA/NEIN zur Entscheidung führen.
1. formal eichpflichtige Anzeigewerte werden geschrieben
2. formal eichpflichtige Anzeigewerte werden gelesen
3. formal allgemein globale Variablen werden geschrieben
4. formal allgemein globale Variablen werden gelesen
Das Programm makeich wertet diese 5 Kriterien aus und erzeugt die Identifikationsliste (Bestandteil der
Zulassungsunterlagen).
Jedes dieser Programme besitzt eine Prüfzahl (CRC) die zum Zeitpunkt der Compilierung ermittelt wird. Die
Liste des eichamtlichen Kerns ist detailliert auslesbar, so dass im Zweifel jedes einzelne dieser Programme am
Gerät überprüfbar ist. Es wird eine Gesamtprüfzahl über den Source des eichpflichtigen Kerns gebildet die in
einem separaten Speicherbereich hinterlegt wird.
Dies ist die erste Prüfzahl des Gerätes
Programme die kundenspezifische/anlagenspezifische Funktionen übernehmen, werden Anwendung genannt
und werden außerhalb der eichamtlichen Betrachtung angesiedelt. Beide Teile, eichpflichtiger Kern und
Anwendung stellen das Gesamtsystem (Applikation) dar über das gemeinsam eine eigene Prüfzahl (CRC)
ermittelt wird. Diese Berechnung einer Prüfzahl entspricht dem heutigen Verfahren bei eichpflichtigen Geräten
ohne Softwaretrennung.
Dies ist die zweite Prüfzahl des Gerätes
Es gibt eine weitere Prüfzahl die sich durch Multiplikation der Prüfzahl des eichpflichtigen Kerns mit der
Prüfzahl des Gesamtsystems (Applikation) errechnet.
Dies ist die dritte Prüfzahl, der so genannte Freigabeschlüssel.
Wird eine kundenspezifische Softwareanpassung außerhalb des eichpflichtigen Kerns vorgenommen, ändert
sich die zweite Prüfzahl und damit der Freigabeschlüssel. Nach dem Einspielen einer neuen Software kann der
Eichbeamte vor Ort durch Eingabe (Hinterlegung) des Freigabeschlüssels überprüfen ob der eichpflichtige Kern
bei dieser Softwareanpassung unverändert geblieben ist. Der Mengenumwerter berechnet den
Freigabeschlüssel der sich aus dem neuen Programm ergibt und zeigt den Wert im Display an.
Gibt es keine Übereinstimmung zwischen gerechnetem Schlüssel und hinterlegtem Schlüssel, erfolgt eine
Alarmierung und Umschaltung auf die Störzählwerke. Das Programm das den Schlüssel berechnet, ist selbst
Bestandteil des eichamtlichen Kerns.
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Manual ERZ 2000 · DE03 · 2012-05
2 ERSTE SCHRITTE / BEDIENUNG
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