18.2. Erklärungen und Zertifikate
Übersetzung der Originalanleitung
Hersteller
Person der Gemeinschaft, die für die
Zusammenstellung der technischen
Datei autorisiert ist
Beschreibung und Identifizierung der unvollständigen Maschine(n)
Produkt und Funktion:
Modell:
Hinweis:
Seriennummer:
Einbindung:
Es wird erklärt, dass obenstehende Produkte entsprechend der Lieferung die unten ausgeführten
Richtlinien erfüllen:
Wenn diese teilweise vollständige Maschine integriert ist und zu einer vollständigen Maschine wird, ist der
Integrator dafür verantwortlich, dass die vollständige Maschine alle geltenden Richtlinien erfüllt, das CE-
Kennzeichen zu beantragen und die Konformitätserklärung (DOC) bereitzustellen.
I. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
II. Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU
III. EMV-Richtlinie 2014/30/EU
UR8 Long PolyScope X
EU-Konformitätserklärung (gemäß 2006/42/EG Anhang II B)
Universal Robots A/S
Energivej 51,
DK-5260 Odense S Dänemark
David Brandt
Technology Officer, F&E
Universal Robots A/S, Energivej 51, DK-5260 Odense S
Mehrachsiger Industrieroboter Mehrzweck-Manipulator mit einer
Standard-Control-Box, Kabel in Standardlänge und mit oder ohne
UR 3PE-Teach-Pendant. Die Funktion wird durch die vollständige
Maschine (Roboteranwendung oder Roboterzelle mit Endeffektor,
bestimmungsgemäßer Verwendung und Anwendungsprogramm)
bestimmt.
UR8Long, UR15, UR18, UR20, UR30 mit einer standardmäßigen
Control-Box:
Diese Einbauerklärung ist NICHT zutreffend, wenn die OEM-Control-Box
verwendet wird. Siehe Markierungen auf der Control-Box.
Ab 20246800252 und höher
Jahr
Serie
TÜV-Rheinland-Zertifizierung und -Kennzeichnung: UR20: 11.
März '24 (#00252). UR30: 14. März '24. UR15: Mai '25. UR8Long
(#00019) und UR18 (#00012): 31. Juli '25
Universal Robots UR8Long, UR15, UR18, UR20 und UR30 dürfen
erst dann in Betrieb genommen werden, wenn sie in eine endgültige
vollständige Maschine (Roboteranwendung oder Roboterzelle)
integriert sind, die den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie und
anderer anwendbarer Richtlinien entspricht.
Die folgenden wesentlichen Anforderungen sind erfüllt: 1.1.2,
1.1.3, 1.1.5, 1.1.6, 1.2.1, 1.2.4.3, 1.2.5, 1.2.6, 1.3.1, 1.3.2, 1.3.4,
1.3.8.1, 1.3.9, 1.4.1 mit 3PE TP, 1.5.1, 1.5.2, 1.5.4, 1.5.5, 1.5.6,
1.5.8, 1.5.10, 1.6.3, 1.7.1.1, 1.7.2, 1.7.4, 1.7.4.1, 1.7.4.2, 4.1.2.1,
4.1.2.3, 4.1.2.5 (Schlinge), 4.1.3, 4.3.3, Anhang VI. Es wird erklärt,
dass die relevanten technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil
B der Maschinenrichtlinie zusammengestellt wurden.
Siehe die Niederspannungsrichtlinie und die verwendeten
harmonisierten Normen unten.
Siehe die EMV-Richtlinie und die verwendeten harmonisierten
Normen unten.
8=UR20, 9=UR30
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18. Erklärungen und Zertifizierungen
Benutzerhandbuch