16.1.1.5 Stör- und Warnverhalten
Zur Überwachung des analogen Eingangssignals kann über den Parameter
eine Betriebsart ausgewählt werden.
Stör-/Warnverhalten
0 - Aus
1 - Warnung < 1V/2 mA
2 - Stillsetzen < 1V/2 mA
Fehlerabschaltung
3 -
< 1V/2 mA
Die Überwachung des analogen Eingangssignals ist unabhängig von der Freigabe des Frequenzum-
richters gemäß der gewählten Betriebsart aktiv.
Die Betriebsart 2 definiert das Stillsetzen und Halten des Antriebs, unabhängig von der Einstellung
des Parameters
Betriebsart
laufverhalten 2 abgebremst. Ist die eingestellte Haltezeit verstrichen, erfolgt eine Fehlermeldung.
Der erneute Anlauf des Antriebs ist durch Aus- und Einschalten des Startsignals möglich.
Die Betriebsart 3 definiert den freien Auslauf des Antriebs (wie in Auslaufverhalten 0 beschrieben),
unabhängig von der Einstellung des Parameters
WARNUNG
Die Überwachung des analogen Eingangssignals über den Parameter
/Warnverhalten
Beispiel:
Stör-/Warnverhalten
1V/2mA". In der Werkseinstellung des Parameters
oder die Fehlerabschaltung bei einer Ausgangsfrequenz ungleich 0 Hz. Soll das Stillsetzen oder die
Fehlerabschaltung bei einer Ausgangsfrequenz von 0 Hz erfolgen, muss der Kennlinienpunkt X1 an-
gepasst werden (z. B. X1=10% /1 V).
186
453
Das Eingangssignal wird nicht überwacht.
Ist das Eingangssignal kleiner als 1 V oder 2 mA erfolgt eine
Warnmeldung.
Ist das Eingangssignal kleiner als 1 V oder 2 mA, erfolgt eine
Warnmeldung; der Antrieb wird gemäß dem Auslaufverhalten 2
abgebremst.
Ist das Eingangssignal kleiner als 1 V oder 2 mA, erfolgt eine
Warn- und Fehlermeldung; es erfolgt der freie Auslauf des An-
triebs (Auslaufverhalten 0).
630 für das Auslaufverhalten. Der Antrieb wird entsprechend dem Aus-
Betriebsart
453 erfordert die Prüfung des Parameters
453 = „2 - Stillsetzen < 1V/2mA" oder „3 - Fehlerabschaltung <
Y
50 Hz
(X1=2% / Y1=0%)
0 Hz
0,2 V
1 V
Betriebsanleitung ANG
Stör-/Warnverhalten
Funktion
630 für das Auslaufverhalten.
Kennlinienpunkt X1
454 erfolgt das Stillsetzen
Kennlinienpunkt X1
X
9,8 V
453
Stör-
454.
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