Inbetriebnahme und Betrieb
2.5
Inbetriebnahme und Betrieb
Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebes) ist solange
untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine den Bestimmungen der Maschinen-
richtlinie entspricht;
WARNUNG
12
EN 60204-1
ist zu beachten.
Softwareschutz und Programmierung!
Gefährdung durch ungewolltes Verhalten des Antriebes !
Insbesondere bei Erstinbetriebnahme oder Austausch des Antriebs-
stromrichter prüfen, ob die Parametrierung zur Applikation passt.
Die alleinige Absicherung einer Anlage durch Softwareschutzfunktio-
nen ist nicht ausreichend. Unbedingt vom Antriebsstromrichter un-
abhängige Schutzmaßnahmen (z.B. Endschalter) installieren.
Motoren gegen selbsttätigen Anlauf sichern.
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