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Verbotene Manipulationen Am Lärmschutzsystem - Kawasaki NINJA ZX-9R Werkstatt-Handbuch

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VERBOTENE MANIPULATIONEN AM LÄRMSCHUTZSYSTEM
Das Bundesgesetz verbietet folgende Handlungen oder deren Veranlassung: (1) Außer für Zwecke der Wartung,
Reparatur oder des Austauschs darf niemand in ein Neufahrzeug zum Zweck des Lärmschutzes eingebaute Geräte
oder Bauelemente vor Auslieferung an den Endkäufer oder während der Benutzung entfernen oder unwirksam ma-
chen. (2) Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden, wenn solche Geräte oder Bauelemente entfernt oder unwirksam
gemacht wurden.
Als Manipulationen gelten unter anderem die nachstehend aufgeführten Handlungen:
Austausch des Original-Abgassystems oder des Schalldämpfers gegen Teile, die nicht den Bundesvorschriften ent-
sprechen.
Entfernen des Schalldämpfers (bzw. der Schalldämpfer) oder von Teilen des Schalldämpfers (bzw. der Schalldämp-
fer).
Entfernen des Luftkastens oder des Luftkastendeckels.
Modifikationen am Schalldämpfer (bzw. an den Schalldämpfern) oder am Luftansaugsystem durch Fräsen, Bohren
oder andere Mittel, wenn solche Modifikationen zu einer Steigerung des Lärmpegels führen.
Kawasaki
ZX-9R
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