Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Kawasaki NINJA ZX-9R Werkstatt-Handbuch Seite 5

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Zum Schutze der Umwelt, in der wir alle leben, baut Kawasaki eine geschlossene Kurbelgehäuseentlüftung (1) und
ein Abgasreinigungssystem (2) ein gemäß den geltenden Vorschriften des US-Umweltamtes und des kalifornischen
Luftressourcenamtes.
1. Geschlossene Kurbelgehäuseentlüftung
Dieses System verhindert, dass Kurbelgehäusedämpfe in die Atmosphäre freigesetzt werden. Statt dessen werden
die Dämpfe durch einen Ölabscheider zur Einlassseite des Motors geleitet. Wenn der Motor läuft, werden die Dämp-
fe in die Verbrennungskammer gesaugt, wo sie mit dem vom Vergasersystem geförderten Kraftstoff- und Luft-
gemisch verbrannt werden.
2. Abgasreinigungssystem
Dieses System reduziert den Schadstoffanteil der von diesem Motorrad in die Atmosphäre ausgestoßenen Abgase.
Die Kraftstoff- und Zündsysteme dieses Motorrads sind technisch so konstruiert und gebaut, dass bei niedrigem
Schadstoffausstoß eine gute Motorleistung erzielt wird.
3. Kraftstoffverdunstungsanlage
Die durch Verdunstung des Kraftstoffs im Kraftstoffsystem erzeugten Dämpfe werden nicht in die Atmosphäre aus-
gestoßen. Statt dessen werden die Kraftstoffdämpfe in den laufenden Motor geleitet und dort verbrannt oder in
einem Kanister gesammelt, wenn der Motor abgeschaltet ist. Flüssiger Kraftstoff wird in einem Dampfabscheider
aufgefangen und in den Benzintank zurückgeleitet.
Das Gesetz zur Reinhaltung der Luft ist ein Gesetz gegen Luftverschmutzung durch Motorfahrzeuge und enthält
Die so genannten „Anti-Manipulationsbestimmungen" dieses Gesetzes.
§ 203(a) verbietet folgende Handlungen und deren Veranlassung:
(3) (A)
Gemäß den Vorschriften dieses Abschnittes darf niemand vor Verkauf oder Auslieferung an den End
käufer in das Kraftfahrzeug oder in den Motor eingebaute Geräte oder Bauelemente entfernen oder
unwirksam machen; dies gilt auch für Hersteller oder Händler, die wissentlich solche Geräte oder Bau-
elemente nach dem Verkauf oder der Auslieferung an den Endkäufer entfernen oder unwirksam machen.
(3) (B)
Niemand, der mit Reparatur, Wartung, Verkauf, Leasing und Vertrieb von Kraftfahrzeugen oder
Kraftfahrzeugmotoren befasst ist oder einen Kraftfahrzeugpark betreibt, darf wissentlich nach dem
Verkauf und der Auslieferung an den Endkäufer Geräte oder Bauelemente entfernen oder unwirksam
machen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes in ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeugmotor
eingebaut wurden....".
ANMERKUNG
Der Ausdruck „Geräte oder Bauelemente entfernen oder unwirksam machen" wird allgemein wie folgt ausgelegt:
1. Unter Manipulationen fällt nicht das vorübergehende Entfernen oder Unwirksammachen von Geräten oder
Baulelementen für die Ausführung von Wartungsarbeiten.
2. Zu Manipulationen könnte zählen:
a. Fehlerhafte Einstellung von Fahrzeugkomponenten, die zu einer Überschreitung der Abgasnormen führen.
b. Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen, die die Leistung oder die Haltbarkeit des Motorrads nachteilig
beeinflussen.
c. Zusatz von Komponenten oder Zubehörteilen, die dazu führen, dass das Fahrzeug die Normen überschreitet.
d. Dauerhaftes Entfernen, Abklemmen oder Unwirksammachen von Komponenten oder Bauelementen der
Abgasreinigungssysteme.
WIR EMPFEHLEN ALLEN HÄNDLERN DIE EINHALTUNG DIESER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN
ZUWIDERHANDLUNGEN KÖNNEN MIT GELDSTRAFEN GEAHNDET WERDEN.
Kawasaki
ABGASREINIGUNGSSYSTEM
ZX-9R
ZX-9R

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis