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Verbotene Manipulationen Am Lärmschutzsystem - Kawasaki ZX 1200 A1 Werkstatt-Handbuch

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VERBOTENE MANIPULATIONEN AM LÄRMSCHUTZSYSTEM
Das Bundesgesetz verbietet folgende Handlungen oder deren Veranlassung: (1) Außer für Zwecke der Wartung,
Reparatur oder des Austauschs darf niemand in ein Neufahrzeug zum Zweck des Lärmschutzes eingebaute Gerä-
te oder Bauelemente vor Auslieferung an den Endkäufer oder während der Benutzung entfernen oder unwirk-
sam machen. (2) Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden, wenn solche Geräte oder Bauelemente entfernt oder
unwirksam gemacht wurden.
Als Manipulationen gelten unter anderem die nachstehend aufgeführten Handlungen:
·
Austausch des Original-Abgassystems oder des Schalldämpfers gegen Teile, die nicht den Bundesvorschriften
entsprechen.
·
Entfernen des Schalldämpfers oder von Teilen des Schalldämpfers.
·
Entfernen des Luftkastens oder des Luftkastendeckels.
·
Modifikationen am Schalldämpfer oder am Luftansaugsystem durch Fräsen, Bohren oder andere Mittel, wenn
solche Modifikationen zu einer Steigerung des Lärmpegels führen.
Kawasaki
ZX 1200-A

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Diese Anleitung auch für:

Ninja zx-12r

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