Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraft-
stofftank und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Haus-
müll oder Abfluss, sondern sind einer getrennten Er-
fassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umweltge-
recht entsorgt werden.
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