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Allgemeine Vorschriften Für Die Veränderungen Am Fahrgestell - Iveco daily Handbuch

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EINGRIFFE AM FAHRGESTELL
2.1 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERÄNDERUNGEN AM FAHRGESTELL
Folgendes ist zu beachten:
Absolut verboten sind Schweißarbeiten an den tragenden Strukturen des Rahmens (ausgenommen der Vor-
gaben im Abschnitt "Schweißarbeiten" ( ➠ Seite 9) und in den Kapiteln 2.4 ( ➠ Seite 15), und 2.5 ( ➠ Seite 19));
es sind keine Bohrungen an den Längsträgern erlaubt (mit Ausnahme der Angaben im Kapitel und im Kapitel 3.3 -
Abschnitt "Auswahl der Anschlussart" ( ➠ Seite 12));
in den Fällen, in denen Änderungen der Anschlüsse mit Nägeln erlaubt sind, müssen diese mit Schrauben und Muttern mit
Flanschkopf oder mit Sechskantkopf der Klasse 8.8 mit nächst großem Durchmesser und Muttern mit Losdrehsicherung er-
setzt werden. Es dürfen keine Schrauben über M14 verwendet werden (maximaler Durchmesser des Lochs 15 mm), wenn
nicht anders angegeben;
werden Verbindungen wieder hergestellt, die den Einsatz von Schrauben erfordern, muss vor dem Einsatz geprüft werden, ob
die Schrauben geeignet sind und sie müssen mit dem passenden Drehmoment angezogen werden;
Bei der Wiedermontage der Sicherheitskomponenten dürfen die bereits verwendeten Schrau-
ben nicht wieder verwendet werden und die Schrauben müssen mit dem spezifisch festgelegten
Anzugsmoment (beim Kundendienst den Wert erfragen) angezogen werden.
bei Wiederverwendung von Sicherheitskomponenten und beim Austausch von Nägeln mit Schrauben, muss die Schließung
des Anschlusses nach einer Fahrstrecke von ca. 500 - 1000 km überprüft werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Während der Schweiß­, Bohr­, Schleif- und Schneidearbeiten in der Nähe der Bremsleitungen
und Stromkabeln muss die Batterie stets abgeklemmt werden, um die elektronischen Steuer-
geräte nicht zu beschädigen. Außerdem sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der obigen Lei-
tungen und Kabel zu treffen, die ggf. ausgebaut werden müssen (die Vorschriften der Kapitel
2.15 und 5.4 einhalten).
– Printed 603.95.790 – 2 Ed. - Base 11/2015
DAILY MCA 2014 ‒ RICHTLINIEN FÜR FAHRZEUGAUSSTATTER
2.1 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERÄNDERUNGEN AM FAHRGESTELL
EINGRIFFE AM FAHRGESTELL
Abbildung 1
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