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Hinterer Kofferraum; Seitlicher Zugang; Aufsatzkonstruktionen Und Befestigung Der Handläufe - Iveco daily Handbuch

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DAILY MCA 2014 ‒ RICHTLINIEN FÜR FAHRZEUGAUSSTATTER
11
DAILY FÜR DEN PERSONENTRANSPORT
A.3 AUFBAU DER KAROSSERIE

Hinterer Kofferraum

Das Volumen des Kofferraums hängt vom technisch zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und jenes der Achsen ab; die Dimen-
sionierung und Positionierung muss durch strukturelle und rechnerische Tests validiert werden, die vom Ausstatter durchzuführen
sind.

Seitlicher Zugang

Die Herstellung eines seitlichen Zugangs, der größer ist, als jener der standardmäßigen Minibusversion, darf die Unverformbarkeit
der Karosseriestruktur im betreffenden Bereich nicht beeinträchtigen.
Anmerkung Eine Höhenänderung der seitlichen Türöffnung ist nur im oberen oder im unteren Karosseriebereich zulässig, niemals aber
in beiden Bereichen gleichzeitig.
Die Abmessungen der Öffnung und der Zugangsstufen müssen der Richtlinie ECE107 entsprechen.
Um eventuelle Kontakte mit diesen Umbauteilen zu vermeiden, kann der AdBlue-Behälter etwas entlang des Fahrgestell-
Längsträgers verschoben werden. In diesem Fall, um längere, aber ohne Weiteres durch IVECO Parts lieferbare Leitungen
verwenden zu können, empfiehlt es sich, eine der für die Fahrzeuge Daily Vendor und Minibus vorgesehenen werkseitigen
Positionen zu verwenden.
Man rät dazu, den Abschnitt 6 durchzulesen, in dem die oben erwähnten Positionen und weitere Informationen zur AdBlue-Anlage
und zu den zugehörigen Leitungen aufgeführt sind.
Falls das oben beschriebene Verfahren wegen zu großer Verschiebung nicht möglich, muss der Umbau zuvor genehmigt werden.
Abbildung 4
208203
Aufsatzkonstruktionen und Befestigung der Handläufe
Die rutschfesten Handläufe, deren Farbe sich vom Hintergrund abheben muss, sind so zu installieren werden, dass ein Verletzungs-
risiko für Fahrgäste ausgeschlossen ist. Die Konstruktion und Installation im Fahrzeug muss die europäische Richtlinie 2001/85/EG
oder ECE107 einhalten.
Die Verankerungspunkte der Handläufe an der ursprünglichen Fahrzeugkonstruktion müssen entsprechend verstärkt sein.
– Printed 603.95.790 – 2 Ed. - Base 11/2015

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