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Absattelbare Kräne; Installation Von Ladebordwänden - Iveco daily Handbuch

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DAILY MCA 2014 ‒ RICHTLINIEN FÜR FAHRZEUGAUSSTATTER
30
ANBRINGUNG DER AUFBAUTEN
3.9 INSTALLATION VON LADEBORDWÄNDEN
 1.
Konterrahmen über die gesamte Aufbaulänge
 2.
Platten
 3.
Konsolen
Absattelbare Kräne
Der Einbau von absattelbaren Kränen am hinteren Überhang kann auf Grundlage der Angaben aus dem vorangehenden Absatz un-
ter der Bedingung durchgeführt werden, dass die eingesetzte Befestigungsart zwischen Kran und Montagerahmen keine zusätzliche
Beanspruchung für das Fahrzeugfahrgestell darstellt.
In Anbetracht der Möglichkeiten in Bezug auf den Einsatz eines Fahrzeugs mit oder ohne Kran (sofern zulässig) empfehlen wir, die
Position auf dem Aufbau anzuzeigen, welche die Nutzlast in beiden Fällen übernimmt.
Wenn für das Fahrzeug die Möglichkeit einer Anhängervorrichtung erhalten bleibt, müssen alle durch die Normen festgelegten
Bedingungen in Bezug auf das korrekte Ankuppeln eingehalten werden.
3.9 INSTALLATION VON LADEBORDWÄNDEN
Anmerkung Der Einsatz von Ladebordwänden erfolgt unter Einhaltung der zulässigen Höchstlast auf die Hinterachse des Fahrzeugs
und der festgelegten zulässigen Mindestlast für die Vorderachse (siehe Kapitel 1.15 ( ➠ Seite 51)). Wenn dies nicht
möglich ist, muss der hintere Überhang verkürzt werden.
Der Befestigung der Ladebordwand erfolgt mit einem Aufbau, welche eine Verteilung der Kräfte, insbesondere bei spezifischen
Ausstattungen ohne entsprechende Fahrgestellverstärkung (z.B. bei Kästen und Pritschen mit Querträger) ermöglicht.
Die Maße der zu verwendenden Profile werden wie folgt bestimmt:
Anhand der Tabelle 3.11, bei Wagen mit serienmäßigen hinteren Überhängen;
Anhand der Angaben in Abbildung 23, bei Wagen mit nicht serienmäßigen Überhängen oder mit spezifischen Bordwänden
(z.B. aus Aluminium) unter Berücksichtigung, dass die Biegemomente am Rahmen je nach Tragfähigkeit der Bordwände bei
allen Einzelfällen neu zu berechnen sind;
208923
 4.
Kranverbindungen
 5.
Abstützungen
 6.
Verbindungswinkel
Abbildung 22
– Printed 603.95.790 – 2 Ed. - Base 11/2015

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