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Bosch Compress 7000i AW Planungsunterlage Seite 94

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Planung und Auslegung von Wärmepumpen
Folgende Tabelle erleichtert die überschlägige Berechnung:
Richtungsfaktor Q
2
4
8
Tab. 36 Berechnung des Schalldruckpegels anhand des Schallleistungspegels
4.10.2
Grenzwerte für Schallimmissionen innerhalb und außerhalb von Gebäuden
In Deutschland regelt die Technische Anleitung zum
Schutz gegen Lärm – TA-Lärm die Ermittlung und Beur-
teilung der Lärmimmissionen anhand von Richtwerten.
Lärmimmissionen werden im Abschnitt 6 der TA-Lärm
beurteilt. Der Betreiber der lärmverursachenden Anlage
ist für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte verant-
wortlich.
Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Immissionsricht-
werte kurzzeitig wie folgt überschreiten:
• Tags (06.00 Uhr–22.00 Uhr): um < 30 dB(A)
• Nachts (22.00 Uhr–06.00 Uhr): um < 20 dB(A)
Die maßgeblichen Schallimmissionen sind 0,5 m vor der
Mitte des geöffneten Fensters (außerhalb des Gebäu-
des) des vom Geräusch am stärksten betroffenen
schutzbedürftigen Raums zu ermitteln.
Folgende Grenzwerte sind maßgebend:
Innerhalb von Gebäuden
Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden
oder bei Körperschallübertragung betragen die Immissi-
onsrichtwerte für den Beurteilungspegel für betriebs-
fremde schutzbedürftige Räume:
Schutzbedürftige Räume
• Wohn- und Schlafräume
• Kinderzimmer
• Arbeitsräume/Büros
• Unterrichtsräume/
Seminarräume
Tab. 37 Immissionsrichtwerte innerhalb von Gebäuden
Bei der Aufstellung von Wärmepumpen innerhalb von
Gebäuden sind sogenannte „schutzbedürftige Räume"
(nach DIN 4109) zu berücksichtigen.
94
Schalldruckpegel LP in dB(A) bezogen auf den am Gerät/Auslass gemessenen
Schallleistungspegel L
1 m
2 m
4 m
–8
–14
–20
–5
–11
–17
–2
–8
–14
Immissions-
richtwerte
in dB(A)
Tags
35
Nachts
25
bei einem Abstand x von der Schallquelle
WAeq
5 m
6 m
8 m
–22
–23,5
–26
–19
–20,5
–23
–16
–17,5
–20
Außerhalb von Gebäuden
Bei der Aufstellung von Wärmepumpen außerhalb von
Gebäuden sind folgende Immissionsrichtwerte zu
beachten:
Gebiete/Gebäude
Industriegebiete
Gewerbegebiete
Kerngebiete, Dorfgebiete
und Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete
und Kleinsiedlungsgebiete
Reine Wohngebiete
Kurgebiete, Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
Tab. 38 Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden
Compress 7000i AW – 6 720 820 615 (2018/10)
10 m
12 m
15 m
–28
–29,5
–31,5
–25
–26,5
–28,5
–22
–23,5
–25,5
Immissions-
richtwerte
in dB(A)
70
Tags
60
Nachts
50
Tags
60
Nachts
45
Tags
55
Nachts
40
Tags
50
Nachts
35
Tags
45
Nachts
35

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