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Anwendungs-Handbuch
Wiedereinschaltung verwendet, da die einpolige Wiedereinschaltung immer mit
hoher Geschwindigkeit erfolgt, um ein längeres Anhalten der unsymmetrischen
Situation zu vermeiden. HSAR bedeutet eine Totzeit von weniger als 1 Sekunde.
In Übertragungsnetzen wird üblicherweise eine ein- und/oder dreipolige einmalige
AWE durchgeführt. In Verteilnetzen erfolgt in der Regel eine dreipolige Auslösung
und Wiedereinschaltung. Die Art und Weise der automatischen Wiedereinschaltung
variiert jedoch. Es werden Verfahren mit einem und mit mehreren
Wiedereinschaltversuchen verwendet. Der erste Wiedereinschaltversuch kann nach
einer kurzen Verzögerung – HSAR (High Speed Auto-Reclosing) – oder nach einer
längeren Verzögerung – DAR (Delayed Auto-Reclosing) – erfolgen. Beim zweiten
und den nachfolgenden Wiedereinschaltversuchen ist die Verzögerung relativ lang.
Wenn mehrere Wiedereinschaltversuche unternommen werden, muss die Zeit der
spannungslosen Pause mit der Kapazität des Leistungsschalter-Arbeitszyklus
abgestimmt sein.
Die automatische Wiedereinschaltung wird in der Regel vom Leitungsschutz initiiert,
insbesondere, wenn dieser Schutz unverzögert ausgelöst wird. Die automatische
Wiedereinschaltfunktion kann gesperrt (blockiert) werden, wenn bestimmte
Schutzfunktionen zur Erkennung permanenter Fehler – wie z. B. Drosselspulen-,
Kabel- oder Sammelschienenschutz – auslösen. Außerdem sind Reserveschutzzonen
angeschlossen, die außerhalb der eigenen Leitung liegende Störungen anzeigen, um
eine automatische Wiedereinschaltung zu unterdrücken.
Eine automatische Wiedereinschaltung darf nicht gestartet werden, wenn beim
Zuschalten einer Leitung eine Störung ansteht (Draufschaltfehler – SOTF, Switch On
To Fault). Ausnahme: Es werden mehrere Wiedereinschaltversuche unternommen,
die ab Versuch 2 von der Schutzlogik für Draufschaltfehler gestartet werden. Auch
darf ein Leistungsschalter in einer Sammelschienenanordnung mit mehreren
Leistungsschaltern, der beim Auftreten eines Fehlers nicht geschlossen war, durch das
Auslösen der Wiedereinschaltautomatik nicht geschlossen werden. Die automatische
Wiedereinschaltung wird häufig mit einer Freigabebedingung des Synchrochecks
und der Überprüfung der Spannungslosigkeit einer Leitung oder Sammelschiene
kombiniert. Die Belastung von Turbogeneratorsätzen durch die AWE bei einer
permanenten Störung lässt sich begrenzen, indem man die AWE mit einem
Synchrocheck der Leitungsenden in der Nähe dieser Stromerzeugungsanlagen
kombiniert und die Zuschaltung möglichst weit von der Stromerzeugungsanlage
entfernt versucht. Nach einer erfolgreichen Zuschaltung wird dann der Synchrocheck
am lokalen Ende durchgeführt.
Schutzsysteme für die Energieübertragungsnetze sind üblicherweise unterteilt und
mit zwei redundanten Schutzgeräten ausgestattet. In solchen Systemen wird zumeist
nur in einem der Untersysteme eine Wiedereinschaltautomatik installiert, da es sich
um ein Erfordernis für die Fehlerbehebung handelt und ein Ausbleiben der
Wiedereinschaltung aufgrund einer außer Betrieb befindlichen
Wiedereinschaltautomatik nicht als erhebliche Störung gilt. Wenn für einen
Leistungsschalter zwei AWE-Funktionen vorgesehen sind, muss die Anwendung
sorgfältig überprüft werden und normalerweise eine AWE-Funktion als Master so
angeschlossen sein, dass sie nach ihrer Anregung die andere AWE-Funktion
Abschnitt 12
Steuerung
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