Carl Zeiss
Bild 4-63
Schematische Darstellung der Farb-
tafeln nach Michel-Lévy
Befindet sich die Schwingungsrichtung des zu untersuchenden Präparates senkrecht zur größten
Schwingungsrichtung des Kompensators λ, d. h. in NW-SO-Richtung, so wird vom Gangunterschied des
Kompensators λ (Rot: 550 nm) der Gangunterschied des Präparates (z. B. Grau-Weiß: 150 nm) subtra-
hiert. Hierbei kommt es zu einer sichtbaren Änderung der Interferenzfarbe des Präparates von Grau-Weiß
zu Orange (resultierender Gangunterschied = 400 nm).
Farbtafeln nach Michel-Lévy sind unter der Bestell-Nr. 42-312 erhältlich.
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BEDIENUNG
Beleuchtungs- und Kontrastverfahren
(4)
Die im obigen Beispiel (4-62/1
Hellstellung
entspricht gemäß der Michel-Lévy-Farbtafel (Bild
4-63) einem Gangunterschied von 150 nm.
Die nicht doppelbrechende "Umgebung" der
Kunstfaser zeigt bei Einschub des Kompensators λ
ein kräftiges Rot, welches dem Gangunterschied
des
(Interferenzfarbe
Gangunterschied 550 nm, entspricht 1 λ).
Befindet sich die Schwingungsrichtung (n γ oder
n γ' ) des zu untersuchenden doppelbrechenden
Präparates parallel zur größten Schwingungs-
richtung (n γ ) des Kompensators λ, d. h. in NO-SW-
Richtung, so addieren sich der Gangunterschied
des Präparates (z. B. Grau-Weiß: 150 nm) und der
Gangunterschied
550 nm). Dies führt zu einer Farbänderung des
Präparates
(resultierender Gangunterschied = 700 nm).
Schlussfolgerungen
auftretende
Kompensators
von
1. Ordnung
Kompensators λ
des
von
Grau-Weiß
Axio Imager
)
zunächst in
Farbe
Grau-Weiß
550
nm
entspricht
für
den
(Rot:
zu
Grün-Blau
B 46-0078 d 12/05