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Ropa euro-Maus 4 Originalbetriebsanleitung Seite 90

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6 Betrieb
6.2
Kapitel 6
Betrieb
Sicherheitsbestimmungen beim Betrieb der euro-Maus4
– Machen Sie sich vor Arbeitsbeginn mit der Maschine und den Bedienungselementen
vertraut. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einer Person einweisen, die bereits
ausreichende Erfahrung im Umgang mit der Maschine besitzt.
– Prüfen Sie vor jeder Inbetriebnahme die Maschine auf Verkehrs- und Betriebs -
sicherheit.
– Weisen Sie alle Personen, die sich in der Nähe der Maschine aufhalten, auf die
Gefahrenbereiche und auf die geltenden Sicherheitsbestimmungen beim Umgang
mit der Maschine hin. Verbieten Sie allen Personen strikt, die Gefahrenbereiche zu
betreten, sobald die Maschine läuft. Im Anhang dieser Betriebsanleitung befindet
sich eine Zeichnung mit den Gefahrenbereichen der Maschine. Kopieren Sie dieses
Blatt bei Bedarf und händigen Sie es gegebenenfalls allen Personen aus, die beim
Einsatz der Maschine anwesend sind. Lassen Sie sich den Empfang dieses Blattes
von jeder Person durch Unterschrift bestätigen.
– Grundsätzlich ist weder bei Straßenfahrt noch beim Laden die Mitnahme
von Personen auf der Aufstiegsplattform zulässig. Wird zu Ausbildungs - und
Schulungszwecken von dieser Vorschrift abgewichen, so geschieht dies auf eigene
Gefahr und Verantwortung der Beteiligten.
– Die Wirksamkeit von Bedien - oder Stellteilen darf keinesfalls beeinträchtigt oder
außer Kraft gesetzt werden. Sicherheitseinrichtungen dürfen weder umgangen noch
überbrückt oder sonst wie unwirksam gemacht werden.
– Tragen Sie beim Arbeiten mit und bei Arbeiten an der Maschine stets eng
anliegende und geeignete Schutzkleidung bzw. zugelassene persönliche
Schutzausrüstungen. Je nach Tätigkeit ist folgende persönliche Schutzausrüstung
erforderlich: Warnweste, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschutz, Gehörschutz,
Gesichtsschutz.
– Walzen und Bänder dürfen keinesfalls betreten werden, solange der Motor läuft.
– Der Aufenthalt unter angehobenen Maschinenteilen ist verboten, auch wenn
die Maschine abgeschaltet ist. Diese Teile könnten plötzlich absinken und dabei
Personen schwer verletzen.
– Der Aufenthalt im Schwenkbereich von Maschinenteilen ist verboten.
– Zu Wartungs- oder Kontrollarbeiten dürfen nur besonders autorisierte Personen
nach einer genauen Absprache mit dem Bediener die Gefahrenbereiche betreten.
Diese Personen müssen vor dem Betreten der Gefahrenbereiche genauestens
über die möglicherweise auftretenden Gefahren informiert werden. Alle Tätigkeiten
zwischen dem Bediener und diesen Personen sind vor Beginn dieser Tätigkeiten
genauestens abzusprechen. Alle Wartungs-, Einstell- und Kontrollarbeiten an
dieser Maschine sind – soweit technisch irgendwie möglich – immer bei völlig still
stehender Maschine und abgestelltem Motor vorzunehmen. Dabei ist der Bediener
der Maschine dafür verantwortlich, dass die Maschine nicht durch Unbefugte
versehentlich oder entgegen der vorherigen Absprachen in Betrieb genommen
werden kann.
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