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Ropa euro-Maus 4 Originalbetriebsanleitung Seite 28

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1 Sicherheit
1.9
1.10
1.11
Kapitel 1
Sicherheit
Alle Wartungsarbeiten, die nicht ausdrücklich für den Bediener erlaubt sind, dürfen
nur von eingewiesenem oder geschultem Wartungspersonal vorgenommen werden.
Verschiedene Tätigkeiten dürfen nur von Personen vorgenommen werden, die von
ROPA für diese Tätigkeiten ausdrücklich autorisiert wurden. Erkundigen Sie sich im
Zweifelsfall beim Hersteller, ob Sie eine bestimmte Tätigkeit selbst gefahrlos ausführen
können.
Hinweis! Vordrucke für den Sachkundenachweis und die Sicherheitsbelehrung von
Bedienungs - und Wartungspersonal finden Sie in dieser Betriebsanleitung. Bitte
kopieren Sie diese Vordrucke bei Bedarf vor dem Ausfüllen.
Benutzung des Aufstiegs
Begehen Sie die Aufstiegsleiter aus Sicherheitsgründen immer so, dass das Gesicht zur
Maschine gewandt ist. Fassen sie beim Auf- oder Absteigen stets mit beiden Händen an
die beiden Handläufe und halten sie sich beim Benutzen der Aufstiegsleiter immer an
den Handläufen fest.
Der Sicherheitsbügel am oberen Ende der Aufstiegsleiter dient als Absturzsicherung.
Achten Sie darauf, dass dieser Bügel immer automatisch schließt und keinesfalls
irgendwie blockiert wird. Aus Sicherheitsgründen darf dieser Bügel keinesfalls dauernd
offen gehalten werden.
Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen mit Personenschäden ist die Maschine sofort still zu setzen. Soweit
erforderlich, sind unverzüglich die nötigen Erste -Hilfe- Maßnahmen einzuleiten,
medizinische Hilfe anzufordern und evtl. der nächste erreichbare Vorgesetzte zu
verständigen.
Umgang mit Altteilen, Betriebs- und Hilfsstoffen
– Beim Umgang mit Betriebs - und Hilfsstoffen ist stets geeignete Schutzkleidung zu
tragen, die möglichen Hautkontakt mit diesen Stoffen verhindert oder verringert.
– Defekte, ausgebaute Altteile sind nach Materialsorten getrennt zu sammeln und der
ordnungsgemäßen Wiederverwertung zuzuführen.
– Reste von Ölen, Fetten, Lösungs - oder Reinigungsmitteln sind sicher und
umweltverträglich in tauglichen und vorschriftsgemäßen Sammelbehältern
aufzufangen, zu lagern und umweltverträglich gemäß den örtlich geltenden
Vorschriften zu entsorgen.
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