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Ropa euro-Maus 4 Originalbetriebsanleitung Seite 21

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Sicherheit
1.1
Allgemeines
Die euro-Maus4 wurde nach dem derzeitigen Stand der Technik gefertigt und auf
Sicherheit geprüft.
Die Maschine ist CE-konform und entspricht damit den einschlägigen europäischen
Richtlinien für den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union bzw. des
Europäischen Wirtschaftsraumes.
Veränderungen an dieser Maschine dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Herstellers vorgenommen werden, da sonst die Herstellergarantie erlischt.
Zudem kann die Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr erlöschen und
sonstige Zulassungen der Maschine können unwirksam werden. Die mitgelieferte
Betriebsanleitung ist strikt zu beachten. Der Hersteller haftet nicht für Schäden,
die auf falsche Handhabung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, falsche oder
unsachgemäße Instandsetzung bzw. mangelnde Wartung und Pflege durch den
Kunden zurückzuführen sind. Beim Betrieb der Maschine muss sichergestellt sein,
dass die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand, gefahrenbewusst und
bestimmungsgemäß eingesetzt wird.
1.2
Pflichten des Unternehmers
Der Unternehmer, der die Maschine einsetzt, bzw. sein Beauftragter, ist verpflichtet:
– die geltenden europäischen und nationalen Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.
– die Maschinenführer über ihre besondere Verpflichtung in der verkehrssicheren
Führung der Maschine zu belehren. Diese Belehrung ist vor Beginn jeder Saison
erneut vorzunehmen. Über diese Belehrung ist eine Niederschrift zu fertigen, die
vom Unternehmer und von dem belehrten Maschinenführer zu unterschreiben ist.
Diese Niederschrift ist vom Unternehmer mindestens ein Jahr aufzubewahren.
– die Maschinenführer vor dem ersten Einsatz der Maschine in die Bedienung bzw. in
den sicheren Umgang mit der Maschine einzuweisen.
Vordrucke für diese Belehrung finden Sie in Kapitel 9 dieser Betriebsanleitung
(Bestätigung über die Fahrerbelehrung). Bitte kopieren Sie diese Vordrucke bei Bedarf
vor dem Ausfüllen.
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1 Sicherheit
Kapitel 1
Sicherheit

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