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Ropa euro-Maus 4 Originalbetriebsanleitung Seite 29

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1.12
Restgefahren
Restgefahren sind besondere Gefährdungen, die sich trotz sicherheitsgerechter
Konstruktion nicht beseitigen lassen. Diese Restgefahren sind nicht offensichtlich erkennbar
und können die Quelle einer möglichen Verletzung oder Gesundheitsgefährdung sein.
Treten unvorhergesehene Restgefahren auf, so ist der Betrieb der Maschine
sofort einzustellen und evtl. der zuständige Vorgesetzte zu informieren. Dieser trifft dann
die weiteren Entscheidungen und veranlasst alles Notwendige, um die aufgetretene
Gefahr zu beseitigen. Bei Bedarf ist der Maschinenhersteller zu informieren.
1.13
Gefahren durch mechanische Einflüsse
Gefahr! Bei laufender Maschine besteht Lebensgefahr durch rotierende Walzen
und überhängende Anbauteile. Rotierende Maschinenteile und brechende Anbauteile
können schwerste Verletzungen verursachen wie Quetschungen, Abtrennen von
Körperteilen und Knochenbrüche. Diese Verletzungen können in besonders schweren
Fällen tödlich sein. Während des Verladens besteht im Bereich der Aufnahme höchste
Lebensgefahr durch die rotierenden Aufnahmewalzen.
Sie schützen sich vor diesen Gefahren durch das Einhalten des vorgeschriebenen
Sicherheitsabstandes, durch ständige Aufmerksamkeit und durch das Tragen von
geeigneter Schutzkleidung.
1.14
Gefahren durch Betriebsstoffe
Warnung! Öle, Kraftstoffe und Fette können folgende Schäden verursachen:
Vergiftungen durch Einatmen von Kraftstoffdämpfen,
Allergien durch Hautkontakt mit Kraftstoff, Öl oder Fett,
Brand- und Explosionsgefahr durch Rauchen, Verwenden von Feuer oder
offenem Licht beim Hantieren mit Kraftstoff, Öl oder Fett.
Schutzmaßnahmen
– Beim Umgang mit Kraftstoff oder Öl ist das Rauchen und der Gebrauch von
Feuer oder offenem Licht strengstens untersagt. Öle oder Kraftstoffe dürfen nur in
geeigneten und zugelassenen Behältern aufbewahrt werden.
– Kraftstoffbehälter nicht der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen.
– Kraftstoffbehälter immer im Schatten aufbewahren.
– Beim Umgang mit Kraftstoff ist höchste Vorsicht geboten. Die einschlägigen
Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Kraftstoffen sind strikt zu beachten.
– Kraftstoffgetränkte Kleidung sofort ausziehen und an einem geeigneten Ort
auslüften.
– Mit Kraftstoff oder Öl getränkte Lappen in geeigneten und vorschriftsgemäßen
Behältern aufbewahren und umweltunschädlich entsorgen.
– Beim Umfüllen von Kraftstoff oder Öl stets geeignete Trichter benutzen.
29
1 Sicherheit
Kapitel 1
Sicherheit

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