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Ropa euro-Maus 4 Originalbetriebsanleitung Seite 23

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1 Sicherheit
1.5
Gefahrenbereich
Während des Betriebs der Maschine darf sich niemand im Gefahrenbereich aufhalten.
Der Bediener hat bei Gefahr die Maschine unverzüglich stillzusetzen und die
betreffenden Personen aufzufordern, den Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Er darf
die Maschine erst dann wieder in Betrieb nehmen, wenn sich keine Personen mehr im
Gefahrenbereich befinden.
Personen, die sich der Maschine während des Betriebs nähern wollen, müssen ihre
Absicht dem Bediener deutlich verständlich machen (z. B. durch Rufen oder durch
abgesprochene Handzeichen), um Missverständnisse zu vermeiden.
Sobald die Maschine gestartet wird gilt der Gefahrenbereich der in der folgenden Grafik
dargestellt ist. Sobald eine Person diesen Bereich betritt, ist die Maschine sofort still
zu setzen und die betreffende Person aufzufordern, den Gefahrenbereich sofort zu
verlassen. Die Maschine darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sich keine
Personen mehr im Gefahrenbereich befinden.
Zu Wartungs- oder Kontrollarbeiten dürfen nur besonders autorisierte Personen nach
einer genauen Absprache mit dem Bediener die Gefahrenbereiche betreten. Diese
Personen müssen vor dem Betreten der Gefahrenbereiche genauestens über die
möglicherweise auftretenden Gefahren informiert werden. Alle Tätigkeiten zwischen
dem Bediener und diesen Personen sind vor Beginn dieser Tätigkeiten genauestens
abzusprechen. Alle Wartungs-, Einstell- und Kontrollarbeiten an dieser Maschine
sind – soweit technisch irgendwie möglich – immer bei völlig stillstehender Maschine
und abgestelltem Motor vorzunehmen. Dabei ist der Bediener der Maschine dafür
verantwortlich, dass die Maschinen nicht durch Unbefugte versehentlich oder entgegen
der vorherigen Absprachen in Betrieb genommen werden kann.
Gefahr! Für Personen, die sich im Gefahrenbereich aufhalten, besteht die Gefahr von
schwersten oder sogar tödlichen Verletzungen. Insbesondere im Bereich der Aufnahme
können Personen an Körperteilen oder Kleidungsstücken sowie Gegenstände von
laufenden Walzen erfasst werden. Dabei können Körperteile abgerissen und zerstückelt
werden. Gegenstände können von den Walzen eingezogen und zerstört werden
oder schwere Schäden an der Aufnahme der Maschine verursachen. Der Bediener
ist verpflichtet die Maschine sofort still zu setzen, sobald Personen oder Tiere den
Gefahrenbereich betreten oder mit Gegenständen in den Gefahrenbereich hineingreifen.
Es ist ausdrücklich verboten, Zuckerrüben, die von der Aufnahme nicht erfasst
wurden, von Hand oder mit Werkzeugen in die Aufnahme zu befördern, solange die
Maschine läuft. Vor Wartungs- und Reparaturarbeiten ist der Motor abzustellen und der
Zündschlüssel abzuziehen. Lesen Sie unbedingt die Betriebsanleitung und beachten
Sie die Sicherheitshinweise. Bei diesen Tätigkeiten ist es in der Vergangenheit zu
schwersten Unfällen gekommen. Der Aufenthalt unter angehobenen Maschinenteilen
oder im Schwenkbereich von Maschinenteilen ist gefährlich und daher verboten.
Kapitel 1
23
Sicherheit

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