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Bosch Junkers FCC-1 Planungsunterlage Für Den Fachmann Seite 257

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TYFOROP EG-Sicherheitsdatenblatt
Produkt: TYFOCOR
10. Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Stoffe:
| Gefährliche Reaktionen:
| Gefährliche Zersetzungs-
produkte:
11. Angaben zur Toxikologie
LD50/oral/Ratte: >2000 mg/kg
| Primäre Hautreizung/Kaninchen: Nicht reizend (OECD-Richtlinie 404).
| Primäre Schleimhautreizungen/Kaninchen: Nicht reizend (OECD-Richtlinie 405).
| Zusätzliche Hinweise:
12. Angaben zur Ökologie
| Ökotoxizität:
| Beurteilung aquatische
Toxizität:
| Persistenz und
Abbaubarkeit:
13. Hinweise zur Entsorgung
®
TYFOCOR
LS muß unter Beachtung der örtlichen Vorschriften z. B. einer geeigneten Deponie
oder einer geeigneten Verbrennungsanlage zugeführt werden. Bei Mengen unter 100 l mit der
örtlichen Stadtreinigung bzw. mit dem Umweltmobil in Verbindung setzen.
Ungereinigte Verpackung:
14. Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
| (ADR RID ADNR IMDG/GGVSee ICAO/IATA)
PD FCC, FKC-2, FKT, VK – 6 720 800 516 (2012/03)
®
LS -Fertigmischung
Starke Oxidationsmittel.
Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/
Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschrif-
ten/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den
Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Fischtoxizität: Leuciscus idus/LC50 (96 h): >100 mg/l
Aquatische Invertebraten: EC50 (48 h): >100 mg/l
Wasserpflanzen: EC50 (72 h): >100 mg/l
Mikroorganismen/Wirkung auf Belebtschlamm: DEV-L2
>1000 mg/l. Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzen-
trationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störun-
gen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den
Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Angaben zur Elimination:
Versuchsmethode OECD 301A (neue Version)
Analysenmethode: DOC-Abnahme
Eliminationsgrad: >70 %
Bewertung: leicht biologisch abbaubar.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wieder verwen-
det werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie
der Stoff zu entsorgen.
Überarbeitet am 09.02.04
Anhang
Druckdatum: 09.02.04
Blatt 03 von 04
6 720 611 534-90.2O
257

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