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Beaufsichtigung Und Sicherung Des Flurförderzeugs - Jungheinrich DFG 316s Betriebsanleitung

Hubhöhe (standardteleskopmast) 2900-7500 mm
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Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Fahren auf abschüssigem Gelände
und Steigungen ist nur dann zulässig, wenn anerkannte Fahrspuren vorhanden sind,
wenn diese sauber und rutschfest sind und wenn die technischen Daten des Staplers
ein sicheres Fahren auf abschüssigem Gelände oder Steigungen ermöglichen. Die
Last muss bergseitig geführt werden! Auf abschüssigem oder ansteigenden Gelände
ist das Kehren, das Fahren im spitzen Winkel sowie das Parken des Flurförderzeugs
verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter
Bremsbereitschaft befahren werden.
Verwenden von Aufzügen und Fahren auf Ladeplattformen: Aufzüge und Lade-
plattformen dürfen nur befahren werden, wenn sie über eine ausreichende Tragfähig-
keit verfügen, wenn sie für das Befahren geeignet sind und wenn sie vom Betreiber
des Flurförderzeugs für die Benutzung durch Flurförderzeuge freigegeben wurden.
Der Fahrer des Flurförderzeugs muss sich vor dem Befahren des Aufzugs bzw. der
Ladeplattform vergewissern, dass diese Bedingungen erfüllt werden. Das Flurförder-
zeug muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Posi-
tion einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die den Aufzug zusammen mit dem Flurförderzeug benutzen möchten,
dürfen den Lift erst betreten, nachdem das Flurförderzeug seine endgültige Position
erreicht hat und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen.
Ziehen von Anhängern oder Abschleppen von Fahrzeugen: Das Ziehen von An-
hängern oder anderen Fahrzeugen ist nur gelegentlich und auf gepflasterten, waage-
rechten Fahrbahnen mit einer maximalen Abweichung von +/-1% zur Horizontalen
und einer Höchstgeschwindigkeit von 3.1 mph / 5 km/h zulässig. Ein dauerhafter An-
hängerbetrieb ist verboten.
Während der Verwendung als Zugmaschine dürfen keine Lasten auf den Gabeln mit-
geführt werden.
Die für das Flurförderzeug angegebene maximale Anhängelast für ungebremste und/
oder gebremste Anhänger darf nicht überschritten werden. Die angegebene Anhän-
gelast gilt nur für die Zusatzkupplung am Gegengewicht des Flurförderzeugs. Beach-
ten Sie außerdem die Anweisungen des Anhängerkupplungs-Herstellers, wenn die
Original-Anhängerkupplung durch ein anderes Fabrikat ersetzt werden soll.
Nach dem Ankuppeln des Anhängers muss sich der Fahrer vor der Fahrt vergewis-
sern, dass die Anhängerkupplung ausreichend gegen ein unbeabsichtigtes Lösen
des Anhängers gesichert ist. Schleppende Flurförderzeuge müssen so betrieben
werden, dass ein sicheres Fahren und Abbremsen des Schleppzuges bei allen Fahr-
bewegungen gewährleistet ist.
5.6
Beaufsichtigung und Sicherung des Flurförderzeugs
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als beaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von maximal 8 m (25 ft) aufhält und das Flurförderzeug im Auge behält.
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als unbeaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von mehr als 8 m (25 ft) aufhält und das Flurförderzeug im Auge behält oder
wenn der Bediener das Flurförderzeug verlässt und es nicht mehr im Auge behält.
Vor Verlassen des Fahrersitzes bzw. der Betriebsposition:
– Flurförderzeug nicht an Steigungen abstellen;
– Bringen Sie das Flurförderzeug vollständig zum Stillstand;
– Schalten Sie die Fahrtrichtungs-Steuerungen in die Neutralstellung;
– Ziehen Sie die Feststellbremse an;
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