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Beschädigungen Und Reparaturen Am Flurförderzeug - Jungheinrich DFG 316s Betriebsanleitung

Hubhöhe (standardteleskopmast) 2900-7500 mm
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– Sonstige Regeln, Vorschriften und Verfahrensweisen, die vom Arbeitgeber
speziell für den Standort festgelegt wurden, an dem das Flurförderzeug
betrieben wird.
5. Praktische Übungen, einschließlich:
– Die Übungen für den Betrieb von angetriebenen Flurförderzeugen müssen
nach Möglichkeit in einem separaten Bereich durchgeführt werden, der von
anderen Arbeitsplätzen und Mitarbeitern abgegrenzt ist;
– Die praktischen Übungen müssen unter Aufsicht des Ausbilders durchgeführt
werden;
– Die praktischen Übungen müssen den tatsächlichen Betrieb aller operativen
Aufgaben einschließlich Transport, Manövrieren, Fahren, Anhalten, Anfahren,
sowie alle anderen Aktivitäten unter den Bedingungen enthalten oder
simulieren, mit denen der Bediener auch während der realen Nutzung des
Flurförderzeuges konfrontiert wird;
6. Überprüfung, ergänzende Schulung und Durchführung
– Während der Schulung sollte der Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse
des Bedieners in Bezug auf die Anforderungen der Vorgaben mit Hilfe von
Leistungsüberprüfungen
ermitteln. Die Arbeitgeber sollten entsprechende Kriterien für das Bestehen
bzw. Durchfallen dieser Tests festlegen. Die Arbeitgeber können diese
Überprüfungen an andere Mitarbeiter delegieren; sie tragen jedoch weiterhin
die Verantwortung für diese Tests. Es sollten angemessene Protokolle geführt
werden.
– Bei Einführung von neuen Anlagen, Modifizierung der bestehenden Anlagen,
Änderungen der Betriebsbedingungen oder im Falle einer nicht zufrieden
stellenden Leistung eines Bedieners sollten die Bediener eine Nachschulung
erhalten.
– Der Anwender ist für die sichere Nutzung des angetriebenen Flurförderzeuges
unter Einhaltung der in diesen Vorgaben aufgeführten Bestimmungen
verantwortlich.
NOTICE
Informationen über die Schulung von Bedienern erhalten Sie beispielsweise
bei den Herstellern von (angetriebenen) Flurförderzeugen, bei offiziellen, für
die Betriebssicherheit zuständigen Institutionen, bei den Verbänden der
Betreiber von Flurförderzeugen sowie bei Sicherheitsberatern.
4.2
Beschädigungen und Reparaturen am Flurförderzeug
Beschädigungen und Mängel: Falls an diesem Flurförderzeug oder an den Anbau-
geräten Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, muss sofort die verant-
wortliche Person darüber in Kenntnis gesetzt werden. Flurförderzeuge, bei denen der
sichere Betrieb nicht gewährleistet ist (zum Beispiel aufgrund von verschlissenen
Reifen oder defekten Bremsen), dürfen erst nach angemessener Reparatur wieder
verwendet werden.
Reparaturen: Der Fahrer darf nur dann Reparaturen oder Veränderungen am Flur-
förderzeug vornehmen, wenn er über spezielle Schulungen verfügt und die ausdrück-
liche Genehmigung dazu erhalten hat. Der Fahrer darf unter keinen Umständen die
Einstellung der Schalter oder der Sicherheitssysteme verändern oder diese außer
Kraft setzen.
und
mündlichen
und/oder
schriftlichen
Tests
E 51

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