Phasengetrennter Anwurf
Der phasengetrennte Anwurf ist immer dann erforderlich, wenn die Schalterpole einzeln angesteuert werden,
also z.B. bei Verwendung von 1-poliger Auslösung mit Wiedereinschaltung. Hierzu muss das Gerät für 1-polige
Auslösung geeignet sein.
Wenn der Schalterversagerschutz von weiteren externen Schutzeinrichtungen angeworfen wird, soll der
Anwurf aus Sicherheitsgründen nur erfolgen, wenn mindestens 2 Binäreingaben angesteuert sind. Daher wird
empfohlen, außer den drei Auslösekommandos des externen Schutzes an die Binäreingaben „>SVS Start
L1", „>SVS Start L2" und „>SVS Start L3" auch z.B. die Generalanregung an die Binäreingabe „>SVS
Freigabe" anzuschließen. Bild 2-33 zeigt diesen Anschluss.
Falls in Ausnahmefällen kein getrenntes Freigabesignal zur Verfügung steht, kann der Anwurf von extern auch
einkanalig erfolgen. Das Signal „>SVS Freigabe" darf dann nicht rangiert werden.
Wenn das externe Schutzgerät kein Generalanregesignal hat, kann statt dessen auch ein generelles Auslöse-
signal oder die Parallelschaltung eines zweiten Satzes von Auslösekontakten (siehe Bild 2-34) verwendet
werden.
Bild 2-33
Bild 2-34
Die Logik der Startbedingungen für die Verzögerungszeit(en) ist prinzipiell so aufgebaut wie beim phasenge-
meinsamen Anwurf, nur, dass diese Logik für jede Phase getrennt aufgebaut ist (Bild 2-35). Damit werden der
Strom und die Anwurfbedingungen für jeden Schalterpol erfasst; auch während einer 1-poligen Kurzunterbre-
chung wird so zuverlässig nur der ausgelöste Schalterpol auf Stromunterbrechung überwacht.
SIPROTEC, 7VK61, Handbuch
C53000-G1100-C159-3, Ausgabedatum 04.2009
Schalterversagerschutz mit phasengetrenntem Anwurf — Beispiel für Anwurf von externem
Schutzgerät mit Freigabe durch Generalanregung
Schalterversagerschutz mit phasengetrenntem Anwurf — Beispiel für Anwurf von externem
Schutzgerät mit Freigabe durch einen getrennten Satz Auslösekontakte
2.6 Leistungsschalter-Versagerschutz (wahlweise)
Funktionen
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