5.4
Reinigung und Desinfektion
5.4.1
Maschinelle Reinigung und Desinfektion
Bei der Auswahl des RDGs ist darauf zu achten,
• dass der RDG grundsätzlich eine geprüfte Wirksamkeit besitzt (z. B. DGHM- oder
FDA-Zulassung/Clearance/Registrierung bzw. CE-Kennzeichnung entsprechend DIN EN ISO 15883),
• dass nach Möglichkeit ein geprüftes Programm zur thermischen Desinfektion (A0-Wert > 3000 oder –
bei älteren Geräten – mindestens 5 min bei 90 °C/194 °F) eingesetzt wird (bei chemischer Desinfektion
Gefahr von Desinfektionsmittelrückständen auf den Produkten),
• dass das eingesetzte Programm für die Produkte geeignet ist und ausreichende Spülzyklen enthält.
Detergentienrückstände können mit einer der folgenden Maßnahmen wirksam verhindert werden:
a) mindestens drei abreichernde Schritte nach der Reinigung bzw. Neutralisation durchführen oder
b) Leitwertsteuerung des RDG
• dass zum Nachspülen nur steriles oder keimarmes (max. 10 Keime/ml) sowie endotoxinarmes
(max. 0,25 Endotoxineinheiten/ml) Wasser (z. B. purified water/highly purified water)
• dass die zum Trocknen eingesetzte Luft gefiltert wird (ölfrei, keim- und partikelarm) und
• dass das RDG regelmäßig gewartet, überprüft und kalibriert wird.
Bei der Auswahl des eingesetzten Reinigungsmittelsystems ist darauf zu achten,
• dass dieses grundsätzlich für die Reinigung von invasiven Medizinprodukten aus Metallen und
Kunststoffen geeignet ist.
• dass, sofern keine thermische Desinfektion eingesetzt wird, zusätzlich ein geeignetes
Desinfektionsmittel mit geprüfter Wirksamkeit (z. B. VAH/DGHM- oder FDA/EPA-
Zulassung/Clearance/Registrierung bzw. CE-Kennzeichnung) eingesetzt wird und dass dieses mit dem
eingesetzten Reinigungsmittel kompatibel ist und
• dass die eingesetzten Chemikalien mit den Produkten kompatibel sind.
Bei der Auswahl der Reinigungs- und Desinfektionsmittel ist darauf zu achten, dass folgende
enthalten sind:
nicht
• organische, mineralische und oxidierende Säuren (minimal zulässiger pH-Wert 5,5)
• organische Lösungsmittel (z. B. Alkohole, Ether, Ketone, Benzine)
• Oxidationsmittel (z. B. Wasserstoffperoxide)
• Halogene (Chlor, Jod, Brom)
• aromatische/halogenierte Kohlenwasserstoffe
Bei Produkten aus Aluminium oder anderen alkaliempfindlichen Werkstoffen nur Laugen/starke
Laugen/neutral/enzymatische Reiniger mit einem maximalen pH-Wert von 8,5 oder alkalische Reiniger mit
einem maximalen pH-Wert von 11 verwenden.
Sollte vor dem Hintergrund nationaler Empfehlungen (z. B. in Deutschland KRINKO/RKI/BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung) eine geringere
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Wasserqualität als ausreichend erachtet werden, erfolgt dies in alleiniger Verantwortung des Aufbereiters.
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L1 Rib
Gebrauchsanweisung
eingesetzt wird,
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Bestandteile
Revi sion 01