Bedienung
1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung und Haftungsausschluss
1-4
• Das Fahrzeug wird bestimmungsgemäß verwendet für:
• Erd-, Kies-, Schotter- und Schuttbewegungen sowie
• Einsätze mit den in Kapitel Einsatzgebiete aufgeführten Anbaugeräten
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet die Firma Neuson nicht; das Risiko trägt allein
der Benutzer. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der Hinweise in der Betriebsanleitung und die Einhaltung der Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen.
• Eigenmächtige Veränderungen am Fahrzeug sowie die Verwendung von Ersatzteilen,
Zubehör, Anbaugeräten und Sonderausstattungen, die von der Firma Neuson nicht
geprüft und freigegeben sind, können die Sicherheit des Fahrzeugs negativ
beeinflussen. Für daraus resultierende Schäden haftet die Firma Neuson nicht.
• Die Firma Neuson Baumaschinen GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen
und/oder Sachschäden, die durch Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, der
Betriebsanleitung oder durch Verletzung der Sorgfaltspflicht bei:
• Handhabung
• Betrieb
• Pflege und Wartung
• Reparaturen des Fahrzeugs entstehen, auch wenn nicht speziell auf diese
Sorgfaltspflichten in den Sicherheitshinweisen, Betriebs- und Wartungsanleitungen
(Fahrzeug/Motor) hingewiesen wird.
• Lesen Sie die Betriebsanleitung vor Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur des
Fahrzeugs. Beachten Sie unbedingt alle Sicherheitshinweise.
• Das Fahrzeug darf nicht zu Transportfahrten auf öffentlichen Straßen eingesetzt
werden.
SHB 6003 de - Ausgabe 2.3 * 6003s110.fm