Wartung
Wartung
3.4
Einleitung
3-12
Die Betriebsbereitschaft und Lebensdauer von Fahrzeugen werden in hohem Maße durch
Pflege und Wartung beeinflusst.
Beachten Sie vor der Durchführung von Pflege- und Wartungsarbeiten unbedingt
• Das Kapitel 2 „SICHERHEITSHINWEISE" in der Betriebsanleitung sowie
• Die Hinweise in den Betriebsanleitungen der Anbaugeräte.
Geöffnete Motorhauben und Abdeckungen müssen ausreichend gesichert werden. An
Hanglagen oder bei starkem Wind dürfen Haube und Abdeckungen nicht geöffnet werden.
Bei Verwendung von Druckluft besteht die Gefahr, dass die Unreinheiten weggeblasen
werden und so schwerwiegende Verletzungen verursachen können. Stets Schutzbrillen,
Schutzmaske und sonstige Schutzkleidung tragen.
Tägliche Wartungs- und Pflegearbeiten sowie die Wartung nach Wartungsplan sind von
einem geschulten Fahrer vorzunehmen, alle weiteren Wartungsarbeiten sind nur von
geschultem und qualifizierten Fachpersonal durchzuführen.
Die Wartungspläne sagen Ihnen, wann die nachfolgend beschriebenen Wartungsarbeiten
fällig sind
(– siehe
Wartungsplan (Gesamtübersicht) auf Seite 3-7).
SHB 6003 de - Ausgabe 2.3 * 6003s312.fm