7.17 Schockpatrone Zusatzhydraulik
OPTION
Abb. 22: Schockpatronen Zusatzhydraulik
A
Abb. 23: Einbauort Sekundärbegrenzung ZH (Standard)
SHB 6003 de - Ausgabe 2.3 * 6003s710.fm
Druckabsicherung der Verbraucher im Sekundärkreislauf
•
z.B. Hydraulikhammer
•
B7
A7
Hinweis!
Grundsätzlich ist der Hersteller des Anbauwerkzeuges (z.B. Hammer,
Schwenklöffel,...) für die Druckabsicherung seines Werkzeuges zuständig, sollten
am Anbauwerkzeug Schäden auftreten, so wird seitens der Fa. Neuson keine
Haftung übernommen.
Situation:
Bei betätigtem Steuerschieber wird der Sekundärkreislauf auch durch die
Primärdruckbegrenzung geschützt. Ist der Steuerschieber nicht betätigt, entfällt aber
dieser Schutz
– siehe
Um den Schutz auch bei nichtbetätigtem Steuerschieber aufrechtzuerhalten, müssen zwei
Sekundärbegrenzungsventile statt der Stopfen eingesetzt werden.
Einstellung der Sekundärbegrenzungsventile:
Grundsätzlich sollten die Druckbegrenzungsventile auf 275 bar (3989 psi) eingestellt
werden.
Sollten die Druckberenzungen jedoch kleiner als 275 bar (3989 psi) eingestellt sein, sind
folgende Dinge zu beachten:
Die Druckeinstellung muss von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
•
Auf Grund der hohen Pumpenfördermenge besteht die Gefahr der Überhitzung des
•
Hydrauliköles, da nun die Druckspitzen immer über die
Sekundärdruckbegrenzungspatronen an der Sektion Zusatzhydraulik abgebaut
werden.
Bei einem Wechsel des Anbaugerätes ist die Druckeinstellung wieder auf die
•
ursprünglichen 275 bar (3989 psi) vorzunehmen.
Einbauort:
Die Schockpatronen 23/A werden am Segment ZH in den Mobilsteuerblock (lt. Abbildung
A
ohne Optionen 3.SK/Verstellausleger) eingeschraubt
Seite 5-10.
Druckbegrenzungen auf Seite 5-10.
Optionen
– siehe
Druckbegrenzungen auf
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