3 Einleitung
3.3
Hinweise und Vorschriften zum Einsatz
Bestimmungsgemäße Verwendung
3-4
Das Fahrzeug wird bestimmungsgemäß verwendet für:
- Erd-, Kies-, Schotter-, Schuttbewegungen sowie Hammerbetrieb und
Greiferbetrieb sowie
- Einsätze nur mit den in Kapitel
Anbauwerkzeugen auf Seite 3-5
- Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet Wacker
Neuson nicht; das Risiko trägt allein der Benutzer/Betreiber.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der Hinweise in der Betriebsanleitung und die Einhaltung der
Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
•
Das Fahrzeug darf ohne entsprechender Zulassung nicht zu Trans-
portfahrten auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.
•
Im Hebezeugbetrieb ist die bestimmungsgemäße Verwendung nur
dann gewährleistet, wenn die vorgeschriebenen Einrichtungen
vorhanden und funktionsfähig sind!
•
Die Schnellwechseleinrichtung dient nur zur Verriegelung mit einem
passenden Anbauwerkzeug.
•
Für Arbeiten mit einem Anbauwerkzeug (z. B. Hammer etc.), welches
umherfliegende Bruchstücke erzeugen kann, gilt generell ein einge-
schränkter Arbeitsbereich.
•
Das Fahrzeug nicht in radioaktiv, biologisch oder chemisch kontami-
nierten Gebieten betreiben.
Einsatzgebiete und Verwendung von
aufgeführten Anbauwerkzeugen.
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